Die Gesundheitsbescheinigung wird vom beamteten Tierarzt des Herkunftskreises bereits vor der Wanderung ausgestellt und versichert, dass die Bienen frei von Amerikanischer
Faulbrut sind und der Herkunftsort nicht in einem Faulbrut-Sperrbezirk liegt.
Die Bescheinigung darf nicht vor dem 1. September des Vorjahres ausgestellt und auch nicht älter als neun Monate sein. Sie wird vom zuständigen Veterinäramt des neuen Standortes einbehalten. Für Bienenvölker, die nur vorübergehend an einen anderen Ort wandern, ist sie dem Besitzer auszuhändigen, wenn die Bienenvölker aus dem Bezirk der zuständigen Behörde verbracht werden.
Um eine mögliche Ansteckung zu vermeiden, empfiehlt das LUA Imkern, bereits vor der geplanten Wanderung eines Bienenvolkes mit dem Veterinäramt des Zielortes Kontakt aufzunehmen und nach möglichen Faulbrut-Sperrbezirken zu fragen.
Hier ist Ihre Meinung gefragt
Werden Sie Teil unserer Community und diskutieren Sie mit! Dazu benötigen Sie ein myDLV-Nutzerkonto.