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Umwelt

Bilanz Unwetterschäden: 50.000 Hektar werden überprüft

am Montag, 13.07.2015 - 12:28 (Jetzt kommentieren)

Nach den verheerenden Unwettern, müssen jetzt 50.000 Hektar von den Sachverständigen besichtigt werden. Findet die Schadensfeststellung nicht mehr vor der Ernte statt, können nach Rücksprache Probestücke stehengelassen werden.

Platzregen, riesige Hagelkörner und Orkanböen haben nach der jüngsten Hitzewelle in den ersten Julitagen der Landwirtschaft Schäden in Millionenhöhe zugefügt. Allein die Vereinigte Hagelversicherung VVaG schätzt die Schadensumme dieser Tage mittlerweile auf rund 25 Millionen Euro.
 
 
 
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50.000 Hektar werden besichtigt

Besonders schwer traf es diesmal die Bezirksdirektionen Gießen, Münster, Nürnberg und zum Teil Berlin. Allein in einer etwa 25 km breiten und 80 km langen Schneise zwischen Nordhausen und Delitzsch wurden über 15.000 Hektar Getreide, Raps, Zuckerrüben und Mais zerstört. Weitere 7.000 Hektar wurden allein aus der Region zwischen Bad Münstereifel und Gummersbach gemeldet. In Bayern waren es Hagelzüge vom Donauried bis in die Hallertau, die Tausende Hektar landwirtschaftlicher Kulturen zerstörten. Auch Deutschlands größtes Hopfenanbaugebiet hat in diesem Jahr wieder einiges abbekommen. 70 Sachverständigenkommissionen sind bereits im Einsatz, um die Schäden schnellstmöglich zu regulieren. Weitere Kommissionen kommen täglich - über die Ländergrenzen hinweg - dazu, um den Ernteverlauf möglichst nicht zu verzögern.

Im Schadensfall: Vor der Ernte Zustimmung der Bezirksgirektion einholen

Für eine zügige und unbürokratische Schadensregulierung rät die Vereinigte Hagelversicherung den von Unwetterschäden in ihren Feldbeständen betroffenen Landwirten, möglichst schnell mit ihrer Hagelversicherung in Kontakt zu treten. Die Bezirksdirektionen der Hagelversicherungen würden die Schadensmeldungen aufnehmen und umgehend die Sachverständigen zu den betroffenen Schlägen zur Begutachtung entsenden. Sollte die Schadensfeststellung vor der Ernte jedoch nicht mehr praktikabel sein, könnten nach Rücksprache mit der Bezirksdirektion sogenannte Probestücke stehen gelassen werden. Dazu müssten in der Regel an den Ecken und in der Mitte des Schlags mindestens fünf Probestücke von je 100 m2 Größe verbleiben, um den Schaden auch nach der Ernte noch feststellen zu können. Auf jeden Fall sei vor dem Abernten aber die Zustimmung der Bezirksdirektion einzuholen.

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