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Rechtsstreit

Biolandwirt verklagt konventionelle Nachbarbetriebe

Ernte von Lauch
am Mittwoch, 29.11.2017 - 10:51 (Jetzt kommentieren)

Ein Öko-Landwirt aus Westfalen konnte sein Gemüse wegen Pflanzenschutz-Rückständen nicht als Bioware verkaufen. Daraufhin hat er seine konventionell wirtschaftenden Nachbarn verklagt.

Ein Biolandwirt aus dem Kreis Paderborn in Nordrhein-Westfalen hat drei seiner konventionell wirtschaftenden Kollegen auf Scha­den­er­satz verklagt. Der Ökoerzeuger hatte 2013 sein Gemüse, wie Lauch und Sellerie, nicht als Bioware verkaufen können, da es mit Pflanzenschutzmitteln belastet gewesen sei, berichtet die Neue Westfälische (NW). Der Biobauer hält seine Nachbarn für die Verursacher. Der Rechtsstreit ging nun in die zweite Runde.

Pflanzenschutzmittel ordnungsgemäß eingesetzt

In erster Instanz war der Biolandwirt vor dem Landgericht Paderborn mit seiner Klage gescheitert. Das Gericht kam nicht zu der Überzeugung, dass die festgestellten Rückstände tatsächlich von den Beklagten verursacht worden seien - obwohl sie das Pflanzenschutzmittel "Malibu" nach eigenen Angaben eingesetzt hatten, so die NW.

Sie gaben jedoch an, dies nicht bei starkem Wind und mit abdriftmindernden Düsen getan zu haben. Der Biolandwirt konnte die Ursache der Belastung also nicht beweisen.

Zwangsläufiger Eintrag von Pflanzenschutzmitteln

Gestern verhandelte das Oberlandesgericht Hamm nun in zweiter Instanz. Der Vorsitzende Richter erklärte, ein Biobauer habe eigentlich das Recht, unbeeinträchtigt von fremden Stoffen ökologischen Landbau zu betreiben. Allerdings komme es wohl zwangsläufig zu Übertragungen von Pflanzenschutzmitteln, weil die konventionelle Landwirtschaft in Deutschland fast flächendeckend vertreten sei, berichtet das Westfalen-Blatt. Der Rechtsstreit wurde schließlich erneut vertagt.

Rechtsstreit könnte Folgen für Landwirte haben

Einem Gutachten zufolge gibt es allerdings eine "nachweisbare Kausalkette": Einen Spritzmittelfund, drei benachbarte Kollegen, die das MIttel einsetzten, und die Windrichtung, mit der die Tropfen auf die Felder geweht worden seien.

Den Biolandwirt wundert, warum das Gutachten in Frage gestellt wird. Er befürchtet, dass betroffene Landwirte in ähnlichen Fällen künftig nachweisen müssen, dass ihr Bestand keinen Vorschaden hatte. Das jedoch wäre enorm aufwändig, weil sie täglich Proben ihrer Bestände nehmen müssten.

Streitwert im Biogemüse-Fall: 60.000 Euro

Am Donnerstag will das Oberlandesgericht den Parteien einen Vergleich vorschlagen. Gehen Kläger und Beklagte nicht darauf ein, will der Senat ein weiteres Gutachten zur Verbreitung des Pflanzenschutzmittel einholen.

In der Verhandlung wurde der Streitwert auf rund 60.000 Euro beziffert.

Mit Material von Westfalen-Blatt, Neue Westfälische

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