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Ernährung und Gesundheit

Blütenpollen als natürlicher Bestandteil von Honig erklärt

am Mittwoch, 23.04.2014 - 07:30 (Jetzt kommentieren)

Strassburg - Honig wird in der Europäischen Union auch in Zukunft keine Gentechnikkennzeichnung bekommen, selbst wenn sich darin Spuren von transgenem Blütenpollen finden sollten.

Das Europaparlament votierte vergangene Woche mit knapper Mehrheit für einen Kompromiss mit dem Rat, der von der britischen Konservativen Julie Girling ausgehandelt worden war. Darin wird der Pollen - wie von der Europäischen Kommission vorgeschlagen - als natürlicher Bestandteil von Honig gewertet.
 
Damit entfällt die eventuelle Notwendigkeit einer Zutatenliste ebenso wie die Kennzeichnung als gentechnisch verändert, sollten Spuren von transgenem Pollen gefunden werden - solange der Gesamtanteil an Gentechnikmaterial, das in der EU zugelassen ist, unter der üblichen Schwelle von 0,9 Prozent bleibt.

Kennzeichnung nicht nötig

Da der Pollenanteil im Honig in der Regel nicht mehr als 0,5 Prozent beträgt, scheint die Notwendigkeit einer Kennzeichnungspflicht für einen beliebigen Honig äußerst unwahrscheinlich. Bislang war die Rechtslage nicht eindeutig; der Europäische Gerichtshof (EuGH) wertete Pollen mit einem Urteil von 2011 als Zutat - allerdings nur, weil der Status von Pollen im EU-Recht nicht ausdrücklich geregelt war.

Nulltoleranz für nicht zugelassene Gentechnik

Von der Regelung nicht betroffen ist das eventuelle Vorhandensein gentechnisch veränderter Organismen (GVO), die in der EU nicht als Lebensmittel zugelassen sind. Hierfür gilt weiter die Nulltoleranz: Honig, in dem entsprechende Rückstände gefunden werden, ist in der EU nicht verkehrsfähig. Der Rat muss den Text jetzt ebenfalls noch absegnen, was als Formsache gilt.
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