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Politik national

BMELV: Keine Chance für gesetzliche Flächenschutzklausel

am Montag, 18.06.2012 - 10:22

Berlin - Das Bundeslandwirtschaftsministerium sieht weiterhin keine Möglichkeit zur Einführung einer gesetzlichen Schutzklausel für landwirtschaftliche Flächen.

Luftbild eines Dorfes
"Wir sollten uns auf das Machbare beschränken und die Diskussion nicht mit unrealistischen Forderungen erschweren", sagte der Parlamentarische Staatssekretär Peter Bleser nach der ersten Zusammenkunft der Plattform Flächenverbrauch in Berlin.
 
Der Deutsche Bauernverband (DBV) hatte im Vorfeld der Sitzung dem Bundeslandwirtschaftsministerium fehlenden Durchsetzungswillen in der Frage eines gesetzlichen Erhaltungsgebots für landwirtschaftliche Fläche vorgeworfen. Einvernehmen besteht aber offenbar im Hinblick auf eine landwirtschaftsverträgliche Anwendung der naturschutzrechtlichen Ausgleichsregelung beim Netzausbau.

Intelligentes Flächenmanagement

Bleser betonte, sein Haus strebe an, dass in diesen Fällen der Ausgleich für Beeinträchtigungen des Landschaftsbildes ausschließlich in Form eines Ersatzgeldes vorgenommen werde. Diese Möglichkeit lasse das Bundesnaturschutzgesetz ausdrücklich zu. "Wir sollten sie auch nutzen", so der Staatssekretär. Die agrarpolitische Sprecherin der FDP-Bundestagsfraktion, Dr. Christel Happach-Kasan, sprach von einer notwendigen Gleichstellung des Ersatzgeldes mit der Realkompensation. Die ermögliche einen besseren Naturschutz bei gleichzeitigem Erhalt landwirtschaftlicher Nutzfläche als beim derzeitigen Vorrang der Realkompensation.

Ergebnisse im Oktober

Als Ergebnis der Plattformsitzung kündigte Bleser die Einrichtung von Arbeitsgruppen an. Dabei werde es zunächst darum gehen, praktische Beispiele für erfolgreiche flächensparende Vorhaben zu sammeln. Den zweiten Schwerpunkt werden dem Staatssekretär zufolge Vorschläge für konkrete Maßnahmen für einen verbesserten Flächenschutz bilden. Schließlich werde man unter Federführung des Bundes den dafür notwendigen Regelungsbedarf aufzeigen. Ergebnisse werde man in der nächsten Forumssitzung im Oktober 2012 vorlegen. Es gehe um ein bundesweites Gesamtkonzept zur Bekämpfung des Flächenverbrauchs. Bleser: "Wir brauchen gezielte Regelungen, aber auch ein intelligentes Management auf allen Ebenen." Mit der Plattform setze man den Dialogprozess fort, wie er mit der Charta für Landwirtschaft und Verbraucher begonnen worden sei. Der CDU-Politiker hob den breiten politischen Willen aller Beteiligten hervor, den Flächenverbrauch spürbar zu reduzieren. An dem Treffen unter Federführung des Bundeslandwirtschaftsministeriums nahmen die Länder, Verbände, Koalitionsabgeordnete sowie Vertreter der Bundesministerien für Umwelt und für Bauen teil.

Eingriffs-Ausgleichsregelung weiterentwickeln

Eine Weiterentwicklung der Eingriffs-Ausgleichsregelung des Bundesnaturschutzgesetzes biete enorme Chancen, den neuen Herausforderungen gerecht zu werden, erklärte FDP-Agrarsprecherin Happach-Kasan. Die Energiewende mit dem Bau von mehr als 4 000 km Stromleitungen sowie der Bau weiterer Windkraftanlagen stellten insbesondere einen Eingriff in das Landschaftsbild dar. Eine echte Realkompensation sei nicht möglich. Der FDP-Politikerin zufolge sollte deshalb darauf verzichtet "oder aber Ersatzgelder für den Ausgleich für Maßnahmen zur Aufwertung von Flächen, wie beispielsweise Altlastensanierung oder Entsiegelung, genutzt werden". Mit einer Bündelung solcher Gelder in einem Fonds würden auch größere Projekte möglich, die effizient zu einer Aufwertung auch großer Flächenkomplexe beitragen könnten. Die weitere Zersiedelung der Landschaft könne auch durch eine Verbesserung des innerörtlichen Flächenmanagements vermindert werden. Vor der weiteren Ausweisung von Flächen als Gewerbe- oder Siedlungsgebiet sollte beispielsweise über ein Brachflächenkataster überprüft werden, welche Alternativen es in der Gemeinde gibt, so Happach-Kasan. Der Bedarf an neuen Flächen müsse qualifiziert nachgewiesen werden. Zudem sollen ihren Ausführungen zufolge ausgewiesene Gewerbeflächen regelmäßig auf tatsächliche Ansiedlungen geprüft und Gebietsausweisungen gegebenenfalls korrigiert werden.

Ersatzgeld nicht für Flächenkauf einsetzen

Der DBV-Umweltbeauftragte Friedhelm Decker macht den Erfolg der Plattform davon abhängig, "wie ernsthaft das Bundeslandwirtschaftsministerium die Schaffung einer gesetzlichen Schutzklausel für landwirtschaftliche Flächen verfolgt." In der Abwägung der verschiedenen Interessen bei kommunalen Planungen dürfe der Schutz landwirtschaftlicher Flächen nicht länger den Kürzeren ziehen, sagte der Präsident des Rheinischen Landwirtschafts-Verbandes (RLV) DBV-Angaben zufolge in der Sitzung. Zudem müssten jetzt die Weichen zur stärkeren Innenentwicklung von Städten und Gemeinden gestellt werden. Hierfür seien bei der Novelle des Baugesetzbuches die Vorgaben zur Innenentwicklung von Ortschaften besser herauszustellen. Nur so könne verhindert werden, dass immer mehr landwirtschaftliche Flächen zubetoniert würden, obwohl in den Dörfern vorhandene Brachflächen für Baumaßnahmen genutzt werden könnten. Decker warnte davor, dass Gelder aus dem Naturschutzausgleich im Rahmen des Netzausbaus zum Aufkauf weiterer landwirtschaftlicher Flächen eingesetzt würden. "Naturschutz lässt sich intelligenter gestalten. Es muss nicht immer noch mehr Fläche sein", so der Umweltbeauftragte. Das Ersatzgeld aus dem Naturschutzausgleich solle daher vorrangig in die Entsiegelung nicht mehr genutzter Liegenschaften gehen oder in die Pflege vorhandener Biotope, aber keinesfalls in den Flächenkauf.