"Ich halte das zunehmende Engagement außerlandwirtschaftlicher Kapitalanleger für sehr problematisch", sagte Born. Er sehe ernsthafte Anzeichen, dass eine von Bauern getragene Landwirtschaft immer weiter unter Druck gerate, "wenn branchenfremde Investoren die Landwirtschaft als Renditeobjekt nutzen".
Der Aufkauf mehrerer Agrarunternehmen durch branchenfremde Kapitalgesellschaften in den neuen Ländern lasse bei ihm die "Alarmglocken schrillen", so der DBV-Generalsekretär.
EEG-Novelle muss Bodenmarkt beruhigen
Er verwies zudem auf warnende Beispiele in den USA und Lateinamerika, die zeigten, "wohin es führen kann, wenn nicht rechtzeitig gegengesteuert wird". Keinen Zweifel lässt Born daran, dass der Berufsstand, aber auch der Gesetzgeber gefordert ist. Einen Ansatzpunkt sieht er in einer Anpassung der Grundstücksverkehrsgesetze in den Bundesländern. Dabei müsse sichergestellt werden, "dass eine von Bauern getragene Landwirtschaft Vorrang beim Zugang zur Fläche hat".
Dringend notwendig sei eine Novelle des Landwirtschaftsgesetzes, in der die Leitplanken für eine nachhaltige Landwirtschaft zusammengefasst werden müssten. Hier stehe nicht zuletzt die derzeitige Regierungskoalition im Wort, die eine Neufassung des Landwirtschaftsgesetzes noch in dieser Legislaturperiode angekündigt habe. Schließlich geht der DBV-Generalsekretär davon aus, dass die anstehende Novelle des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) zu einer Beruhigung des landwirtschaftlichen Bodenmarktes beitragen wird.
Stumpfes Schwert
Born räumte ein, dass der Bauernverband über "kein Patentrezept" für eine veränderte ordnungspolitische Rahmensetzung verfüge. Eine wichtige Rolle misst der Generalsekretär in diesem Zusammenhang der aktuellen Leitbilddiskussion bei, die der DBV auf allen Ebenen führe und deren Ergebnisse beim diesjährigen Bauerntag in Koblenz vorgelegt würden. Dabei zeichne sich ab, "dass wir eine Landwirtschaft wollen, in der die Betriebe von Bauern vor Ort getragen werden und nicht durch landwirtschaftsfremde Kapitalgesellschaften". Born ist sich darüber im Klaren, dass die Abgrenzung im Einzelfall schwierig ist. Umso wichtiger sei es, sämtliche vorhandenen Instrumente auf ihre Wirksamkeit hin zu überprüfen.
In diesem Zusammenhang bezeichnete der DBV-Generalsekretär die Möglichkeiten nach dem Grundstücksverkehrsgesetz, das im Zuge der Föderalismusreform in die Zuständigkeit der Länder gefallen ist, als unzureichend, um die derzeitigen Herausforderungen zu bewältigen. Daher müsse in Politik, Verwaltung und Berufsstand überlegt werden, "an welchen Stellschrauben gedreht werden muss, um den landwirtschaftlichen Bodenmarkt nicht aus den Fugen geraten zu lassen". Darüber hinaus müssten steuerrechtliche Möglichkeiten ebenso geprüft werden wie das Baurecht, die Sozialgesetzgebung sowie die Förderpolitik.
Bodenpreisanstieg wird gedämpft
Mit Blick auf die Bodenmarktentwicklung in Ostdeutschland warnte Born vor einer verkürzten Diskussion. Die Bodenverwertungs- und -verwaltungsgesellschaft (BVVG) verkaufe und verpachte nach wie vor 95 Prozent ihrer Flächen an ortsansässige Betriebe. Sie sei durch die zwischen Bund und Ländern abgestimmten Privatisierungsgrundsätze an die Einhaltung agrarstruktureller Vorgaben gebunden. Der in den letzten Jahren zu verzeichnende rasante Anstieg der Bodenpreise ist nach seiner Einschätzung weniger auf die Verkaufstätigkeit der BVVG als auf die gestiegene Nachfrage nach landwirtschaftlichen Flächen infolge günstiger Marktaussichten und nicht zuletzt staatlicher Anreize in der Biogasförderung zurückzuführen.
Born geht davon aus, dass der Preisauftrieb bei Agrarflächen in den neuen Ländern künftig nicht im bisherigen Maße anhalten wird. Zum einen hätten sich die Bodenpreise zwischen Ost und West inzwischen weitgehend angenähert, so dass sich das besondere Interesse an Flächenkäufen in Ostdeutschland relativiere. Zum andern werde unter anderem die zu erwartende neue Ausgestaltung der Biogasförderung im Rahmen der EEG-Novelle zu einer Entspannung der Situation beitragen. Bodenpreise, wie sie derzeit in einigen Regionen erzielt würden und die durch die Nahrungsmittelerzeugung nicht zu rechtfertigen seien, könnten dann weitgehend der Vergangenheit angehören, so die Erwartung Borns.
Skepsis gegenüber einer Übertragung auf die Länder
Zurückhaltend bewertet der Generalsekretär einen möglichen Verkauf der BVVG-Flächen an die Länder, die ähnlich wie der Bund unter extremen fiskalischen Zwängen stünden. Nicht zuletzt der mit dem Flächenerwerbsänderungsgesetz beschlossene Alteigentümererwerb spreche dafür, die Flächen zunächst beim Bund zu belassen. Ob anschließend im Zuge der weiteren Abwicklung der Verkäufe die noch vorhandenen Flächen auf die Länder übertragen werden sollten, sei vor allem eine Umsetzungsfrage.
Völlig offen ist für Born der Umfang an Flächen, die letzten Endes für den Alteigentümererwerb benötigt werden. Niemand könne derzeit absehen, wie viele der potentiell Begünstigten von ihren Erwerbsmöglichkeiten Gebrauch machen würden. Die Spanne der eventuell benötigten Flächen reiche von 30.000 Hektar bis mehr als 100.000 Hektar. Bisherige Erfahrungen legten allerdings nahe, dass Erben von Betroffenen ohne eigene Bindung zur Landwirtschaft nicht um jeden Preis Boden erwerben würden, "der erst einmal finanziert werden muss, bei vergleichsweise geringer Rendite". (AgE)
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