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Volksinitiative gegen Massentierhaltung

Brandenburg: Bauernverband contra Initiative

am Freitag, 19.02.2016 - 12:45 (Jetzt kommentieren)

Mitte Januar sammelte die Volksinitiative gegen Massentierhaltung 103.891 Stimmen. Nun ist der Landtag gefragt. Der Landesbauernverband Brandenburg empfiehlt eine Ablehnung der Forderungen.

In den nächsten Tagen beschäftigt sich der Brandenburger Landtag mit den Forderungen des Volksbegehrens gegen Massentierhaltung. Die Akteure des Volksbegehrens wollen über die Tierhaltung in Brandenburg entscheiden. Jetzt hat der Landesbauernverband Brandenburg einen Offenen Brief an die Abgeordneten des Brandenburger Landtages geschrieben und sich zu den Forderungen positioniert.

1. Forderung

Der Landtag möge beschließen ausschließlich die artgerechte Haltung von Tieren finanziell zu fördern und dies in entsprechenden Rechtsvorschriften zu verankern.

Position des LBV: Die Forderung ist heute bereits erfüllt. Die vorgesehene Einschränkung der Förderung auf ausschließlich Premiumförderung wird als unausgewogen bewertet.

2. Forderung

Der Landtag möge beschließen die Landesregierung aufzufordern, das Abschneiden („Kupieren“) von Schwänzen und Schnäbeln zu verbieten, hierfür auch keine Ausnahmegenehmigungen zu erteilen und die Aufstallung von kupierten Tieren in Brandenburger Ställen zu untersagen

Position des LBV: Zum jetzigen Zeitpunkt sind die Forderungen aus tierschutzrechtlichen und wirtschaftlichen Gesichtspunkten nicht umsetzbar. Daher wird diese Forderung vom Berufsstand abgelehnt.

3. Forderung

Der Landtag möge beschließen den Schutz der Tiere im Land Brandenburg durch die Berufung eines/einer Landestierschutzbeauftragten zu stärken und den Tierschutzverbänden Mitwirkungs- und Klagerecht zum Wohl der Tiere einzuräumen, damit der im Grundgesetz verankerte Tierschutz wirksam umgesetzt wird

Position des LBV: Die Forderungen werden abgelehnt. Die Berufung eines Landestierschutzbeauftragten hat aufgrund des notwendigen Personalbedarfs in anderen Bereichen keine Priorität. Die Einführung eines Mitwirkungs- und Klagerechtes für Tierschutzverbände ist überflüssig und kontraproduktiv.

4. Forderung

Die Landesregierung soll einen Gesetzentwurf in den Bundesrat einbringen, um auf Bundesebene: eine Verschärfung des Immissionsschutzrechtes zu erwirken, um Menschen vor Belastungen durch Gerüche und Bioaerosole (insb. Keime, Endotoxine und Pilze) und Ökosysteme vor Ammoniakbelastungen und anderen Immissionen wirksam zu schützen

Position des LBV: Die Forderung wird abgelehnt. Deutschland hat bereits äußerst strenge Rechtsgrundlagen im Immissionsschutz. Durch weitere einseitige Verschärfungen wird die Wettbewerbsfähigkeit der Landwirtschaft weiter beeinträchtigt.

5. Forderung

Die Landesregierung soll einen Gesetzentwurf in den Bundesrat einbringen, um auf Bundesebene: die Dünge-Verordnung zu novellieren, um die Nährstoffüberschüsse in der Landwirtschaft wirksam zu begrenzen

Position des LBV: Diese Forderung wird derzeit erfüllt. Maßnahmen zur Reduzierung der Nährstoffüberschüsse werden in der Novellierung der Dünge-Verordnung zur Zeit mit der EU abgestimmt. Das Düngegesetz als Grundlagengesetz befindet sich bereits im Abstimmungsverfahren im Bundesrat. Weitere Verschärfungen für Brandenburg werden vom Berufsstand abgelehnt.

6. Forderung

Die Landesregierung soll einen Gesetzentwurf in den Bundesrat einbringen, um auf Bundesebene: den Antibiotikaeinsatz in der Tierhaltung zu reduzieren, insbesondere durch eine lückenlose Dokumentation der Antibiotikagabe und die Durchsetzung der Einzeltierbehandlung bei Krankheiten

Position des LBV: Die Forderung wird vom Berufsstand abgelehnt. Die Umsetzung der Maßnahmen aus der 16. Novelle des Arzneimittelgesetzes von 2014 führt zu einer kontinuierlichen Reduzierung des Antibiotikaeinsatzes. Die Einzeltierbehandlung ist für Tiere in Gruppenhaltung nicht generell möglich.

7. Forderung

Die Landesregierung soll einen Gesetzentwurf in den Bundesrat einbringen, um auf Bundesebene: das Selbstbestimmungs- und Mitspracherecht der Kommunen in Genehmigungsverfahren für Anlage der Massentierhaltung zu stärken, insbesondere das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB als Ermessensentscheidung auszugestalten

Position des LBV: Der Berufsstand lehnt diese Forderung ab, da die Kommunen bereits jetzt ein äußerst umfangreiches Mitbestimmungsrecht im Baugenehmigungsverfahren haben. Mit einer Einräumung eines weitergehenden Ermessens wird der Willkür Tür und Tor geöffnet.

Der Landesbauernverband empfiehlt

Der Landesbauernverband empfiehlt den Brandenburger Landtagsabgeordneten eine Ablehnung der Forderungen des „Volksbegehrens gegen Massentierhaltung“ und einen Gegenentwurf zum Volksbegehren zu formulieren und bei einem Volksentscheid zur Abstimmung zu bringen.

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