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Wölfe in Deutschland

Brandenburger Jäger droht Verfahren nach Abschuss eines Wolfes

Wolf droht
am Freitag, 14.02.2020 - 09:32 (1 Kommentar)

Im vergangenen Winter hat ein Jäger einen Wolf erschossen, der seinen Hund attackierte. Nun droht ihm eine Anklage wegen Verstoßes gegen das Bundesnaturschutzgesetz.

UPDATE: Die Staatsanwaltschaft Potsdam hat nun tatsächlich Anklage gegen den Jäger aus den Niederlanden erhoben, der am 21. Januar 2019 auf einer Jagd in Brandenburg einen Wolf erschossen hat. Der Beutegreifer hatte seinen und andere Hunde angegriffen und verletzt (agrarheute berichtete).

Die Staatsanwaltschaft erkennt die Notlage der Situation allerdings nicht an und wirft dem Jäger einen Verstoß gegen das Bundesnaturschutzgesetz vor.

Fehlende Regelung lässt Jäger im Unsicheren

Der Vorfall ereignete sich auf einer Jagd Anfang vergangenen Jahres. Der Wolf hatte sich nach Angaben des Deutschen Jagdverbandes durch Händeklatschen und einen Warnschuss nicht von den Hunden abbringen lassen. Mehrere Tiere waren bereits erheblich verletzt. Daraufhin tötete der Jäger den Wolf durch einen gezielten Schuss.

All das ereignete sich unter Zeugen. Ein Tierarzt bestätigte im Anschluss, dass die Hunde von dem Wolf gebissen worden waren.

Der Staatsanwaltschaft Brandenburg reichte das jedoch nicht, eine Notstandsituation anzuerkennen. Der Jäger, so hieß es, hätte "in keinem Fall schießen dürfen". Andere Rechtsexperten sehen das allerdings anders. Das Problem: Während in Ländern wie Schweden eindeutig geregelt ist, dass ein Hunde angreifender Wolf nach Fehlschlagen von Vergrämungsmaßnahmen geschossen werden darf, gibt es hierzulande keine gesetzliche Festlegung für diesen Fall.

Folgen auch für andere Hundebesitzer

Der Deutsche Jagdverband (DJV) und der Jagdgebrauchshundeverband (JGHV) äußerten sich entsetzt über die Entscheidung der Brandenburger Staatanwaltschaft. In einer Pressemitteilung heißt es: "Sollte sich diese Rechtsansicht durchsetzen, sollten Jäger wegen der strafrechtlichen Risiken künftig keine Jagdhunde mehr für Stöberjagden und Nachsuchen in Wolfsgebieten einsetzen. DJV und JGHV fordern Bund und Länder auf, die Rechtsunsicherheit umgehend zu beenden."

DJV-Vizepräsident Helmut Dammann-Tamke betonte, dass der Gesetzgeber den Einsatz von gut ausgebildeten Jagdhunden vorschreibe. Es sei deshalb inakzeptabel, dass sie im Einsatz nicht geschützt werden könnten. „Auch andere Hundebesitzer werden durch das drohende Urteil kriminalisiert, wenn sie ihrem Hund bei einem Wolfsangriff helfen wollen“, ergänzte JGHV-Präsident Karl Walch.

Abgesehen von der emotionalen Wirkung eines solchen Angriffs sind Jagdhunde wertvolle Unterstützer des Jägers. Sie dienen unter anderem dazu, krankes oder verletztes Wild aufzustöbern und so zu ermöglichen, diese Tiere von ihrem Leid zu erlösen.

Mit Material von Deutscher Jagdverband (DJV)
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