1. Laubhölzer pflanzen
Durch die Erhöhung des Laubholzanteils und somit durch den Wandel von Nadelbaum-Monokulturen hin zu laubholzreicheren Mischbeständen, wird das Waldbrandrisiko gesenkt. Dennoch wird es in einigen Gebieten mit geringen Niederschlägen und sehr armen Böden nicht möglich sein, den Anteil der Nadelholz und somit das Waldbrandrisiko langfristig zu reduzieren. In geeigneten Nadelbaumbeständen ist der Unter- und Voranbau von standortgerechten Laubholzarten ein wichtiges Ziel in der Waldbrandvorsorge.
2. Waldbrandriegel anlegen
Weitere klassische Präventionsmaßnahme ist die Anlage von Waldbrandriegeln. Ein Waldbrandriegel ist eine ca. 100 bis 300 Meter breite Fläche, die mit brandhemmenden (Laub-) Bäumen, Sträuchern sowie brandhemmender Bodenvegetation bewachsen ist. Ein Waldbrandriegel soll im Brandfall auflaufende Vollfeuer in leichter zu bekämpfende Bodenfeuer umwandeln bzw. die Ausbreitung von Bodenfeuern verhindern sowie der Feuerwalze ihre Energie entziehen.
3. Schutzstreifen frei räumen
Schutzstreifen sind ca. 20 bis 30 Meter breite, mit Bäumen bestandene Flächen, die von leicht brennbarem Material (Reisig, Gestrüpp, Dürr- oder Rechtholz) befreit sind. Schwache und trockene Bäume werden entfernt sowie verbleibende Nadelbäume auf eine Höhe von 4 Metern geastet. Durch die geringe Brennstoffmenge und fehlende Feuerbrücken wird verhindert, dass ein Bodenfeuer den Kronenraum entzünden kann. Diese Schutzstreifen liegen ein- oder beidseitig zwischen Straßen oder Bahnlinien und den im Folgenden genannten Wundstreifen.
4. Wundstreifen pflügen
Wundstreifen sind von brennbarem Material und humosen Oberboden freizuhaltende Flächen von über einem Meter Breite. Sie laufen ein- oder beidseitig entlang von Hauptwegen, Straßen oder Bahnlinien. Durch einen Wundstreifen wird das Durchlaufen eines Bodenfeuers verhindert. Durch wiederholtes Eggen oder Pflügen in der Waldbrandsaison wird die Funktion des Wundstreifens aufrechterhalten. Entlang von landwirtschaftlichen Stilllegungsflächen und abgeernteten Getreidefeldern werden in Mecklenburg-Vorpommern ab Waldbrandwarnstufe 2 ebenfalls Brandschutzstreifen durch Umpflügen angelegt.
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