Brexit: Folgen für die deutsche Agrarwirtschaft


Das Thünen Institut schätzte die möglichen Auswirkungen des Brexit auf den deutschen Agrarhandel ab. Einzelne Güterguppen wären besonders stark betroffen.
Am 29. März 2017 wurde die EU-Austrittserklärung des Vereinigten Königreichs beim Europäischen Rat in Brüssel eingereicht. Als Folge des Brexit steht eine Neuausrichtung der Handelsbeziehungen zwischen dem Vereinigten Königreich mit der Europäischen Union ganz oben auf der politischen Agenda der britischen Regierung. Hiervon wären auch die deutschen Agrar- und Nahrungsmittelmärkte betroffen.
Vereinigte Königreich: wichtiger Handelspartner der Agrarbranche
Mit rund 4,5 Mrd. Euro und 7 Prozent der gesamten Agrar- und Nahrungsmittelausfuhren war das Vereinigte Königreich 2016 ein wichtiger Handelspartner für die deutsche Agrar- und Ernährungswirtschaft. Im Gegenzug hat das Vereinigte Königreich im Jahr 2016 Agrarprodukte im Wert von 1,4 Mrd. Euro nach Deutschland exportiert. Experten des Thünen-Instituts für Marktanalyse in Braunschweig haben nun mit einem Handelsmodell berechnet, wie sich der Brexit auf die deutsche Agrar- und Nahrungsmittelwirtschaft auswirken könnte.
Brexit: Folgen für die Milchindustrie
Die Ergebnisse zeigen, dass sich der deutsche Agrarhandelsüberschuss mit dem Vereinigten Königreich in diesem Szenario um rund 700 Mio. Euro verringern würde. Betrachtet man einzelne Gütergruppen, so wird deutlich, dass die heimische Schweine- und Geflügelfleisch- sowie die Milchindustrie zusammen mit den vorgelagerten Lieferbereichen am stärksten von dem Brexit betroffen wären.
Durch den Rückgang der Handelsmengen würde der Produktionswert von Schweine- und Geflügelfleisch um über zwei Prozent und der von Milchprodukten um über 1 Prozent sinken. Insgesamt wäre der Handel mit verarbeiteten Nahrungsmitteln stärker von einem Brexit betroffen als der Handel mit unverarbeiteten Agrarprodukten.
Brexit: Ergebnisse beschreiben ‚worst case‘ Szenario
Die Berechnungen beruhen auf der Annahme, dass die (verbliebenen) EU-27 und das Vereinigte Königreich im Rahmen der Austrittsverhandlungen keine Konzessionen, z.B. im Rahmen eines möglichen Freihandelsabkommen eingehen, sondern Zölle entsprechend den WTO-Regeln erheben. Damit beschreiben die Ergebnisse ein mögliches ‚worst case‘ Szenario.
Wie realistisch diese Annahme ist, wird sich in den kommenden Monaten erweisen, wenn die Austrittsverhandlungen geführt werden. Dr. Martin Banse, Leiter des Thünen-Instituts für Marktanalyse: „Im Falle eines erleichterten gegenseitigen Marktzugangs, der wohl anzunehmen ist, dürften die hier vorgestellten Effekte deutlich geringer ausfallen.“
Studie: Auswirkungen des Brexit auf den deutschen Agrarhandel
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