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Politik international

Brüssel lässt Erzeugergemeinschaften EU-weit zu

am Mittwoch, 27.10.2010 - 11:00 (Jetzt kommentieren)

Brüssel - EU-Agrarkommissar Dacian Ciolos hat am Dienstag seine Gesetzesvorschläge zur Stärkung der Milchbauern vorlegt. Sie beruhen im wesentlichen auf den Vorschlägen der EU-Expertengruppe Milch.

Die Vorschläge sind noch vorläfuig und werden am 13. Dezember im Agrarrat vorgestellt. Im Einzelnen will Ciolos das EU-Recht in folgenden Punkten ändern:

1. Milchbauern dürfen Erzeugerorganisationen gründen

Wie in Deutschland bereits möglich, sollen nun Milchbauern auch in anderen EU-Ländern Erzeugerorganisationen gründen können. Die Erzeugerorganisationen sollen damit ermächtigt werden, Milchlieferverträge mit der Molkerei oder der Milchsammelstelle für ihre Mitglieder auszuhandeln. Diese dürfen dann aber unter anderem nicht mehr als 3,5 Prozent der gesamten EU-Milcherzeugung bündeln. Maximal darf die Bündelung auf nationaler Ebene 75 Prozent betragen. Dabei muss der Nationalstaat mindestens einen Anteil an 1,5 Prozent der EU-Milchproduktion haben. Ferner schlägt Ciolos vor, die rechtliche Möglichkeit für grenzüberschreitende Tätigkeiten von Erzeugerorganisationen zu schaffen.

2. Mitgliedsstaaten können Landwirte zu schriftlichen Verträgen verpflichten

Die Mitgliedstaaten können Landwirte dazu verpflichten, schriftliche Verträge zwischen Milcherzeuger und Verarbeiter einzuführen. Der im Voraus abzuschließende und frei auszuhandelnde Vertrag soll den für die Lieferung zu zahlenden Preis bzw. eine Preisformel, die Liefermenge und die Vertragslaufzeit beinhalten. Von einer Verpflichtung zum Abschluss schriftlicher Verträge sind Genossenschaften und deren Mitglieder ausgenommen, wenn die Satzung bereits Regelungen im Sinne der genannten Vertragselemente enthält.

3. Mitgliedsstaaten können Branchenorganisationen anerkennen

Ebenso können die Mitgliedstaaten Branchenorganisationen anerkennen, die die Akteure im Milchsektor (Milcherzeuger, Verarbeiter, Händler und Einzelhandel), repräsentieren. Jedoch dürfen die Organisationen den Wettbewerb nicht einschränken, die Funktionsfähigkeit des Binnenmarktes nicht behindern und schon gar nicht Preise festsetzen.

4. Molkereien müssen monatliche Milchliefermengen an Behörde melden

Um mehr Transparenz zu schaffen, sollen die Molkereien die monatlichen Milchliefermengen an eine zuständige nationale Behörde melden. (dlz agrarmagazin)

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