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Politik international

Brüssel maßregelt Mitgliedsstaaten

am Dienstag, 30.11.2010 - 16:58 (Jetzt kommentieren)

Brüssel - Die Europäische Kommission hat vergangene Woche einer Reihe von Mitgliedsstaaten wegen Verstößen gegen das Gemeinschaftsrecht im Agrar-, Veterinär- und Umweltbereich blaue Briefe geschickt.

Angeprangert werden beispielsweise unzureichende Kontrollen der Besatzdichte von Masthühnerbeständen: Finnland, Großbritannien, Griechenland, Ungarn und Zypern hinken bei der nationalen Umsetzung der EU-Vorschriften zum Geflügelschutz hinter. Sie müssen jetzt innerhalb von zwei Monaten Abhilfe schaffen, sonst droht eine Klage vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH).

Daneben wird Frankreich aufgefordert, Maßnahmen zurückzunehmen, die den Handel mit Schaf- und Ziegenmilchprodukten beschränken. Paris hält die mittlerweile gelockerten EU-Auflagen gegen die Traberkrankheit für zu lasch und verbietet die Einfuhr von Schaf- und Ziegenmilchprodukten von Betrieben, auf denen Scrapie einmal nachgewiesen wurde. Auch Frankreich muss jetzt mit einer Klage rechnen, sollte es nicht umgehend Abhilfe schaffen.

Nematodenfreie Kartoffelfelder

Österreich wiederum schweigt sich gegenüber der Kommission bislang darüber aus, welche Schritte es zur Bekämpfung von Kartoffelnematoden unternehmen will. Die Erzeugung gesunder, hochwertiger Kartoffeln hänge weitgehend davon ab, dass das zum Anbau verwendete Material hohen Standards entspreche, mahnt die Brüsseler Behörde in Richtung Wien. Mittels amtlicher Untersuchungen solle man die Felder frei von Kartoffelnematoden halten und homogene Pflanzenschutzbedingungen schaffen.

Die Mitgliedstaaten müssten sicherstellen, dass die Ergebnisse der Untersuchungen in ein amtliches Verzeichnis eingetragen würden und der Kommission zugänglich seien. Auch Österreich muss im Falle weiterer Verzögerungen den Gang nach Luxemburg befürchten.

Zu viele Emissionen in Irland

Ferner hält die Brüsseler Behörde den landwirtschaftlichen Schadstoffeintrag in Irland für zu hoch. Nach Angaben der Kommission gibt es dort wenigstens 26 Schweine- und Geflügelmastbetriebe, die noch ohne ausreichende Genehmigung arbeiten. In Brüssel ist man nicht begeistert vom Tempo der irischen Behörden und erteilt deshalb einen Warnschuss. Darüber hinaus wird Portugal verklagt, weil es bislang versäumt hat, ausstehende Zuckerabgaben in Höhe von 785.000 Euro an den EU-Haushalt abzuführen. Die Summe war zugunsten eines Unternehmen falsch berechnet und von Lissabon nicht fristgerecht nachgefordert worden. Ein portugiesisches Gericht sprach die Firma von ihrer finanziellen Verantwortung frei. Die Kommission betonte, wenn die Regierung nicht zahle, müssten gegebenenfalls andere Mitgliedstaaten für den Fehlbetrag aufkommen.

Weitere aktuelle Vertragsverletzungsverfahren betreffen unter anderem das Versäumnis von Tschechien, Spanien und Ungarn, die botanischen Namen von Saatgut sowie das Inverkehrbringen der Körner auf nationaler Ebene an die EU-Vorschriften anzupassen. (AgE)

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