So erzielten die EU-Sozialminister vergangene Woche eine Übereinkunft zu einem Richtlinienentwurf der EU-Kommission, wonach Selbstständige und im Betrieb helfende Ehepartner einen Anspruch auf Mutterschutzgeld oder vergleichbare Leistungen haben, was ihnen erlaubt, mindestens 14 Wochen lang nicht zu arbeiten.
Laut der zwischen den Ministern erzielten Einigung sollen allerdings die jeweiligen Mitgliedstaaten entscheiden können, ob die Mütter eine Geldleistung erhalten oder, wie es in Deutschland üblich ist, einen Vertretungsanspruch haben, den die Krankenkasse trägt. Somit könnte Deutschland mit seinen Regelungen zum Anspruch auf Haushaltshilfe die erwarteten EU-Vorschriften weiter über die Krankenkassen abwickeln.
Mit der neuen Richtlinie greift die EU über den Grundsatz der Gleichbehandlung von Mann und Frau in das Sozialrecht ein. Dieser Bereich fällt eigentlich nicht in die Kompetenz der Brüsseler Institutionen. Die Richtlinie ist im Europaparlament zustimmungspflichtig, und die Erste Lesung des Entwurfs im Mai dieses Jahres hat gezeigt, dass die Abgeordneten sehr genaue Vorstellungen über die Ausgestaltung des Mutterschutzes haben. (AgE)
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