Das ist ein Artikel vom Top-Thema:

Politik national

Bund: Gemeinschaftsaufgabe verschlanken

am Donnerstag, 20.09.2012 - 07:10 (Jetzt kommentieren)

Berlin - Das Bundeslandwirtschaftsministerium hält an seinem Ziel fest, die Gemeinschaftsaufgabe "Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes" zu verschlanken.

Im Vorfeld einer Verbändeanhörung in Bonn sprach sich das Ressort erneut dafür aus, Aufgaben, deren Erfüllung keine Bedeutung für die Gesamtheit haben und somit aus Bundessicht keinen Mehrwert im öffentlichen Interesse aufweisen, aus der GAK-Förderung herauszunehmen. Konkret sollen demnach Fördermaßnahmen, die nur einen geringen finanziellen Mittelabfluss von weniger als ein Prozent des Gesamtfördervolumens haben, auf ihre "gesamtgesellschaftliche Bedeutung" hin überprüft werden.
 
Dabei sei zu berücksichtigen, ob es sich um spezielle Maßnahmen handele, die nur von einzelnen oder einer geringen Anzahl von Ländern angeboten werden, oder die Maßnahmen an sich eine geringe Attraktivität aufwiesen. Gefördert werden sollen aus Bundessicht in Zukunft nur noch Maßnahmen, die einen hohen und quantifizierbaren Beitrag zur Erreichung der Ziele des GAK-Gesetzes leisten.

Bedeutung der GAK für Nebenerwerbslandwirte

Der Deutsche Bauernverband (DBV) stellte im Rahmen der GAK-Diskussion die Bedeutung der Förderung der Nebenerwerbslandwirte heraus. Sowohl bei landwirtschaftlichen Investitionen als auch beim Aufbau neuer Einkommensquellen seien die bestehenden Fördergrundsätze fortzuschreiben, auf kleinere Investitionen auszuweiten und weiter zu vereinfachen, forderte der DBV anlässlich der Anhörung. Darüber hinaus mahnte der DBV in einer gemeinsamen Stellungnahme mit dem Deutschen Forstwirtschaftsrat (DFWR) und der Arbeitsgemeinschaft Deutscher Waldbesitzerverbände (AGDW) eine Weiterentwicklung der strukturverbessernde Maßnahmen in der GAK-Förderung für die Forstwirtschaft an.
 
Ein Ausschlusskriterium soll nach den Vorstellungen des Bundeslandwirtschaftsministeriums die Handhabbarkeit einer Fördermaßnahme sein. Zu überprüfen seien Förderungen, die einen hohen Verwaltungsaufwand verursachen und deren Erfolg schlecht zu kontrollieren sein, heißt es im Ressort. Im Einzelfall soll auch berücksichtigt werden, ob alternative Finanzierungs- und Fördermöglichkeiten bestehen. Die Priorisierung der bestehenden Maßnahmen soll nur einen ersten Schritt darstellen. In einem zweiten Schritt sollen die verbleibenden Maßnahmen an die neuen Regelungen des Europäischen Landwirtschaftsfonds zur Entwicklung des ländlichen Raumes (ELER) angepasst werden. Darüber hinaus will der Bund die Agrarinvestitionsförderung im Bereich der Tierhaltung auf besonders tiergerechte Verfahren konzentrieren. Der zuständigen Planungsausschuss (PLANAK) wird im Dezember dieses Jahres den nächsten GAK-Rahmenplan beschließen.

Förderung auf kleinere Investitionen ausweiten

"Auch Nebenerwerbslandwirte sind aktive Unternehmer, die die Wirtschaftskraft und Vitalität ländlicher Räume stärken", erklärte der Vorsitzende des DBV-Fachausschusses "Nebenerwerbslandwirtschaft und Erwerbskombinationen", Werner Räpple. Eine auch auf die Bedürfnisse von Nebenerwerbsbetrieben abgestellte Förderung von Investitionen sei eine gute Investition in die Zukunftsfähigkeit ländlicher Räume. Die Nebenerwerbslandwirtschaft stehe für bäuerliches Eigentum und leiste einen wichtigen Beitrag zur Erhaltung der Kulturlandschaft. Sie ermögliche und sichere Arbeitsplätze und Wirtschaftskraft in den Dörfern. Räpple verwies auf die Ergebnisse der Landwirtschaftszählung 2010, denen zufolge jeder zweite landwirtschaftliche Familienbetrieb in Deutschland im Nebenerwerb geführt werde.
 
Wie die Diskussion im Fachausschuss laut DBV weiter ergeben habe, hätten Nebenerwerbslandwirte einen hohen Bedarf an spezifischen Dienstleistungsangeboten. Gerade Weiterbildungsangebote und Informationsveranstaltungen würden gut angenommen. Voraussetzung dafür sei allerdings, dass diese Angebote auch zeitlich in die beruflichen Abläufe von Nebenerwerbslandwirten passten, hieß es letzte Woche im Ausschuss. Die Vielfalt der Betriebe im Nebenerwerb mache die berufsständische Servicearbeit zu einer besonderen und von den Bauernverbänden vor Ort gerne angenommenen Herausforderung.

Leistungsfähige Forstwirtschaft als Ziel der GAK-Förderung

DBV, AGDW und DFWR wollen die angestrebte Weiterentwicklung der GAK an deren gesetzlich festgelegtem Ziel messen, nämlich einen Beitrag zu leisten zu einer leistungsfähigen, auf künftige Anforderungen ausgerichteten Forstwirtschaft und ihre Wettbewerbsfähigkeit in der EU. In ihrer gemeinsamen Stellungnahme sehen die Spitzenverbände in der Unterstützung forstwirtschaftlicher Zusammenschlüsse das Herzstück der Strukturverbesserung in der Forstwirtschaft. Diese gelte es mit Blick auf rückläufige staatliche Dienstleistungsangebote und die besonderen Bewirtschaftungsanforderungen speziell in kleinparzellierten Wäldern weiterzuentwickeln.
 
Bei der Förderung einer naturnahen Waldbewirtschaftung setzen die Verbände auf standortgerechte, klimastabile und zuwachsstarke Bestände, ohne weitere Einschränkungen bei der Baumartenwahl. Weitere Forderungen beziehen sich auf die waldbauliche Pflege von Jungbeständen, eine praxisnähere Förderung von Kalkungsmaßnahmen, die Unterstützung von umweltverträglichen und arbeitserleichternden Holzernteverfahren sowie auf die Förderung des integrierten Waldschutzes. Beim Wegebau soll über den Neu- und Ausbau hinaus auch die Instandsetzung vorhandener Wege zumindest nach Unwetterschäden in die Förderung einbezogen werden. Ferner soll nach gemeinsamer Auffassung der Verbände die Erstaufforstung insbesondere von landwirtschaftlichen Grenzertragsstandorten und nicht genutzten Flächen im Sinne einer optimalen Nutzung knapper Ressourcen weiter gefördert werden.

Kommentare

agrarheute.comKommentare werden geladen. Bitte kurz warten...