Im Vorfeld einer Verbändeanhörung in Bonn sprach sich das Ressort erneut dafür aus, Aufgaben, deren Erfüllung keine Bedeutung für die Gesamtheit haben und somit aus Bundessicht keinen Mehrwert im öffentlichen Interesse aufweisen, aus der GAK-Förderung herauszunehmen. Konkret sollen demnach Fördermaßnahmen, die nur einen geringen finanziellen Mittelabfluss von weniger als ein Prozent des Gesamtfördervolumens haben, auf ihre "gesamtgesellschaftliche Bedeutung" hin überprüft werden.
Dabei sei zu berücksichtigen, ob es sich um spezielle Maßnahmen handele, die nur von einzelnen oder einer geringen Anzahl von Ländern angeboten werden, oder die Maßnahmen an sich eine geringe Attraktivität aufwiesen. Gefördert werden sollen aus Bundessicht in Zukunft nur noch Maßnahmen, die einen hohen und quantifizierbaren Beitrag zur Erreichung der Ziele des GAK-Gesetzes leisten.
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