Laut eines vom BUND in Auftrag gegebenen Rechtsgutachtens verstößt die EU-Kommission gegen europäisches Recht, wenn sie wie geplant einen
Grenzwert für Spuren von in der EU nicht zugelassenen gentechnisch veränderten Organismen (
GVO) in Futtermitteln einführt.
Der EU-Kommission zufolge sollen künftig in der EU nicht zugelassene gentechnisch veränderte Pflanzen in
Futtermittel bis zu einem Grenzwert von 0,1 Prozent toleriert werden. Über die Vorlage stimmen die EU-Mitgliedsstaaten heute im zuständigen Ausschuss ab.
Das Rechtsgutachten des Berliner Anwalts Achim Willand zeige jedoch, so BUND, dass das von der EU-Kommission gewählte rechtliche Verfahren zur Einführung von Grenzwerten gegen geltendes EU-Recht verstößt. Der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) fordert Landwirtschaftsministerin Ilse Aigner daher auf, für die Beibehaltung der sogenannten Nulltoleranz zu stimmen, wonach in der EU nicht zugelassene Gentech-Pflanzen strikt verboten sind.
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