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Politik national

Bund und Länder fordern: Kein Greening in der Zweiten Säule

am Dienstag, 15.03.2011 - 09:29 (Jetzt kommentieren)

Berlin - Experten des Landwirtschaftsministeriums haben sich auf ein Papier zu "Überlegungen für eine unbürokratische Umsetzung der GAP nach 2013" verständigt.

In dem Papier heißt es, ein Greening sei über die Erste Säule mit weit weniger Bürokratie umsetzbar als über die Zweite Säule mit ihrem gesamten Spektrum an Agrarumweltmaßnahmen. Auch im Hinblick auf eine erforderliche Sanktionierung bei Verstößen sowie die Sichtbarkeit des Greenings als Voraussetzung für eine bessere gesellschaftliche Akzeptanz favorisieren Bund und Länder eine Einordnung in der Ersten Säule.
Bund und Länder nennen eine Reihe von Maßgaben, die eine einfache Umsetzung eines Greenings gewährleisten können. Dazu zählen eine
  • Beschränkung auf einfache und möglichst einjährige Maßnahmen,
  • die Durchführung der Kontrollen zusammen mit bereits jetzt notwendigen Kontrollen,
  • niedrige Kontrollraten sowie
  • die Vermeidung zusätzlicher Sanktionssysteme. 

Verbindliches Spektrum jährlicher Maßnahmen befürwortet

Die Fachleute befürworten ein für alle Landwirte verbindliches Spektrum von jährlichen Maßnahmen. Genannt werden
  • ein Verbot des Dauergrünlandumbruchs
  • eine ökologische Flächenstilllegung auf Ackerland sowie
  • jährliche Fruchtfolgevorgaben.
Diese Maßnahmen hätten positive ökologische Wirkungen und verursachten allenfalls geringe zusätzliche Bürokratie für Landwirte und Verwaltungen.
Ausdrücklich bekräftigen die Experten die ablehnende Haltung gegenüber der Einführung einer Kappungsgrenze für die Direktzahlungen. Sollte sie jedoch nicht zu verhindern sein, müsse sie sich aus Verwaltungssicht am Prämienvolumen orientieren.
Bei Berücksichtigung eines Arbeitskräftefaktors sprechen sich Bund und Länder unter dem Aspekt der verwaltungsmäßigen Umsetzung für eine Erfassung der tatsächlichen Arbeitskräfte oder der Lohnsummen aus. Sie räumen zugleich ein, dass damit rationell wirtschaftende Betriebe bestraft würden. Dieses Problem stelle sich weniger bei Orientierung am kalkulatorischen Arbeitsbedarf.

Skepsis gegenüber Einbeziehung des Ökolandbaus

Skeptisch sind Bund und Länder auch gegenüber einer Einbeziehung des Ökolandbaus in ein Greening der Ersten Säule. Sie weisen darauf hin, dass dann kaum noch eine Förderung im bisherigen Umfang in der Zweiten Säule möglich wäre. Zudem sei es für Ökobetriebe relativ leicht, Maßnahmen wie Umbruchverbot, ökologische Flächenstilllegung oder Fruchtfolgegebot einzuhalten.

Umstrittene Pläne für Kleinlandwirte

Unter dem Aspekt der verwaltungsmäßigen Umsetzung befassen sich Bund und Länder in ihrem Papier mit weiteren Vorschlägen der EU-Kommission. Eine Beschränkung der Zahlungen auf "aktive Landwirte" sei noch am ehesten denkbar, wenn sich der Nachweis einer "Aktivität" auf die vom Betriebsinhaber verwalteten Flächen beschränke. Im Übrigen gebe es bereits jetzt die Option, Betriebe von den Direktzahlungen auszuschließen, deren Hauptgeschäftszweck nicht die Landwirtschaft ist.
Eine Kleinlandwirteregelung wird als nicht zielorientiert abgelehnt. Ihre Einführung sei ohne zusätzlichen Verwaltungsaufwand nicht machbar. Überlegenswert sei hingegen eine generelle Ausnahme für kleine Landwirte von der Greening-Verpflichtung.

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