Der Bundesgerichtshof wird sich nicht mit den bimmelnden Kuhglochen im oberbayerischen Holzkirchen befassen. Das teilte das Gericht am Freitag vor Weihnachten mit. Grund dafür sei die mangelnde grundsätzliche Bedeutung des Sachverhaltes.
Gericht sah Auflagen als erfüllt an
Anwohner einer Kuhweide hatten gegen die Besitzerin der Herde geklagt, weil deren Kühe mit ihren Glocken einen unzumutbaren Lärm verursachten (agrarheute berichtete, siehe Liste unten).
Das Oberlandesgericht München sah sich im April nicht veranlasst, dem Gebimmel ein Ende zu setzen. Die Bäuerin halte sich an eine frühere gerichtliche Vereinbarung, wonach die Kühe mit Glocke nur im entfernteren Teil der Wiese mit gut 20 Metern Abstand zum Grundstück des klagenden Ehepaars grasen dürfen. Revision ließen die Richter nicht zu.
Dagegen hatte der Mann in Karlsruhe Beschwerde eingelegt, die nun abgewiesen wurde.
Der Streit geht noch immer weiter
Trotzdem ist der Streit noch nicht zu Ende: Die Ehefrau des abgewiesenen Klägers klagt in einem separaten Verfahren, ihr Fall ist noch beim Oberlandesgericht München anhängig.
Hier ist Ihre Meinung gefragt
Werden Sie Teil unserer Community und diskutieren Sie mit! Dazu benötigen Sie ein myDLV-Nutzerkonto.