Ursprünglich wollte die Bundesregierung mit der Änderung des Bundesjagdgesetzes lediglich eine Regelungslücke schließen werden, die durch die Umsetzung der EU-Umweltstrafrechtsrichtlinie aufgetreten ist. Verordnungsermächtigungen, die im Zuge der Gesetzgebung zur Umsetzung der Umweltstrafrechtsrichtlinie geschaffen wurden, haben der Regierung zufolge bisher nur teilweise Erzeugnisse von unter Schutz stehenden Arten einbezogen. In Zukunft sollen Besitz- und Handelsverbote jagdbarer Arten ermöglicht werden.
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