Danach sollen die vorgesehenen Regelungen lediglich für die zweite Ausbauwelle des Netzausbaus gelten und dabei auch nur für solche Höchstspannungsleitungen, deren Zulassung in die Zuständigkeit des Bundes fällt. Begründet wird die Beschränkung mit dem notwendigen hinreichenden Vorlauf "für die Konkretisierung unbestimmter Rechtsbegriffe". Für die Bundesregierung wäre eine solche weitgehende Einschränkung ihres Entwurfs dem Vernehmen nach nicht akzeptabel.
Die Verkündung einer "auf Fragmente zurechtgestutzten Verordnung" sei nicht vorstellbar, heißt es auf Regierungsseite. Dort vermutet man politische Erwägungen in den Reihen von einigen rot-grün regierten Ländern, nachdem der Verordnungsentwurf eng zwischen Bund und Ländern abgestimmt worden sei und weitere Verbesserungen im Bundesratsverfahren möglich gewesen wären.
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