Das ist ein Artikel vom Top-Thema:

Politik national

Bundeskompensationsverordnung vor dem Aus?

am Mittwoch, 26.06.2013 - 07:27 (Jetzt kommentieren)

Berlin - In der Sitzung des Bundesratsumweltausschusses erhielt ein von Nordrhein-Westfalen und Baden-Württemberg eingebrachter Antrag eine Mehrheit, den Anwendungsbereich der Verordnung massiv einzuschränken.

Danach sollen die vorgesehenen Regelungen lediglich für die zweite Ausbauwelle des Netzausbaus gelten und dabei auch nur für solche Höchstspannungsleitungen, deren Zulassung in die Zuständigkeit des Bundes fällt. Begründet wird die Beschränkung mit dem notwendigen hinreichenden Vorlauf "für die Konkretisierung unbestimmter Rechtsbegriffe". Für die Bundesregierung wäre eine solche weitgehende Einschränkung ihres Entwurfs dem Vernehmen nach nicht akzeptabel.
 
Die Verkündung einer "auf Fragmente zurechtgestutzten Verordnung" sei nicht vorstellbar, heißt es auf Regierungsseite. Dort vermutet man politische Erwägungen in den Reihen von einigen rot-grün regierten Ländern, nachdem der Verordnungsentwurf eng zwischen Bund und Ländern abgestimmt worden sei und weitere Verbesserungen im Bundesratsverfahren möglich gewesen wären.

Eine Chance durch Vertagung

Im Agrarausschuss der Länderkammer hatten entsprechende Anträge eine deutliche Mehrheit bekommen. Man sei höchst erstaunt über das gespaltene Abstimmungsverhalten von Länderministerien, die für Umwelt und Landwirtschaft zuständig seien, verlautete aus einem der beteiligten Bundesministerien. Dort hat man die Hoffnung, dass der Bundesrat sein für den 5. Juli vorgesehenes Votum noch einmal vertagt und in einer Bund-Länder-Arbeitsgruppe der Versuch einer Einigung unternommen wird. Voraussetzung dafür sei jedoch ein entsprechender politischer Wille. Dann könnte die Verordnung noch am 20. September beschlossen werden.
  • Kompensationsverordnung: Jetzt noch nicht? (18. Juni) ...
  • Beratungsbedarf bei der Kompensationsverordnung (22. Mai) ...

Wichtige Regelungen

Unterdessen hat der Deutsche Bauernverband (DBV) eine Verabschiedung der Bundeskompensationsverordnung noch in dieser Legislaturperiode angemahnt. Der vorliegende Entwurf enthalte wichtige Regelungen zur Berücksichtigung agrarstruktureller Belange, zur rechtlichen Sicherung von Kompensationsmaßnahmen sowie zu einem neuen Bonus für Entsiegelungs- und Wiedervernetzungsmaßnahmen, erklärte der DBV. Die Festlegung, nach der Eingriffe durch Windräder und Strommasten in das Landschaftsbild nicht ausgeglichen werden könnten und stattdessen Ersatzgeld zu zahlen sei, begrüßt der Bauernverband als "eine wichtige Annäherung der Eingriffsregelung an die Realität".

Noch Änderungsbedarf

Gleichzeitig sieht der DBV noch Änderungsbedarf. So enthalte der Entwurf keine Vorgabe zur Verwendung von Ersatzgeldern. Zumindest müsse ausgeschlossen werden, Ersatzgelder für den Kauf von Flächen zu verwenden. Zudem sei die Bedeutung flächenschonender und kooperativer produktionsintegrierter Kompensationsmaßnahmen durch eine echte Vorrangregelung weiter zu stärken.
 
Dies betreffe etwa die Entsiegelung bei einer Neuversiegelung oder aber produktionsintegrierte Kompensationsmaßnahmen wie zum Beispiel Blühstreifen, die eine landwirtschaftliche Nutzung und die Naturschutzkompensation miteinander in Einklang bringen. Schließlich beschränke sich der Entwurf im Zusammenhang mit der geforderten Berücksichtigung agrarstruktureller Belange und der Schonung "besonders geeigneter Böden" zu sehr auf die Nutzbarkeit und auf die Bodenfruchtbarkeit. Aus Sicht des Berufsstandes sei jedoch auch die wirtschaftliche Ertragsfähigkeit in Abhängigkeit von den angebauten Kulturen ausschlaggebend für die Bedeutung der Flächen für die Landwirtschaft. Zudem müsse auch die Expertise der Landwirtschafts- und Forstbehörden besser einbezogen werden.

Kommentare

agrarheute.comKommentare werden geladen. Bitte kurz warten...