Laut einem bekanntgewordenen Entwurf zur Änderung des Gentechnikgesetzes erhalten die Bundesländer künftig die Möglichkeit, die zwischen
GVO-Flächen und konventionellen oder ökologisch bewirtschafteten Feldern einzuhaltenden Distanzen selbst festzulegen. Die Landesregierungen sollen dies per Rechtsverordnung regeln und sich auf 'regionale Gegebenheiten' berufen können. Als solche 'regionale Gegebenheiten' kommen laut dem Entwurf insbesondere geografische oder klimatische Bedingungen, landwirtschaftliche Betriebsstrukturen, agrarräumliche Gegebenheiten oder Anbauverfahren in Frage.
Bislang gilt als Auflage für den Abstand von GVO-Mais zu konventionellen Kulturen ein Mindestabstand von 150 Meter als Auflage; zu Biomais müssen es mindestens 300 Meter sein. Allerdings hatte Bundeslandwirtschaftsministerin Ilse Aigner vor gut zwei Jahren den Anbau des
Genmais MON 810 nach dem Vorbild anderer EU-Mitgliedstaaten unter Berufung auf neue wissenschaftliche Erkenntnisse unterbunden. Berufen hatte sich die CSU-Politikerin auf Luxemburger Studien zum Einfluss des Mais auf den Zwei-Punkt-Marienkäfer.
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