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Politik national

Bundesrat beschließt Tiergesundheitsgesetz

am Samstag, 23.03.2013 - 08:59 (Jetzt kommentieren)

Berlin - Während der Bundesrat die Arzneimittelgesetznovelle gestern in den Vermittlungsausschuss verwiesen hat, fand das Tiergesundheitsgesetz mehr Zustimmung.

Der Bundesrat hat gestern das neue Tiergesundheitsgesetz beschlossen. Das Tiergesundheitsgesetz löst das bislang geltende Tierseuchengesetz ab. Der neue Name deutet bereits auf die Zielsetzung hin: Der Fokus liegt in der Prävention von Tierkrankheiten und -seuchen.

Fokus auf Prävention statt auf Seuchenbekämpfung

Die bislang geltenden Vorschriften zur Seuchenbekämpfung werden jetzt um Maßnahmen zur Gesunderhaltung von Tierbeständen erweitert. Tierimpfstoffe mit nationaler oder europäischer Zulassung dürfen auch künftig durch den Tierarzt umgewidmet werden. Voraussetzung ist ein Therapienotstand. Damit dürfen Impfstoffe, die ursprünglich nur für eine Tierart zugelassen sind, im Bedarfsfall auch für andere Tierarten eingesetzt werden.
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DBV: Praxisgerechte Lösungen finden

Der Deutsche Bauernverband weist darauf hin, dass mit dem Gesetz auch die Verantwortung der Landwirte steigt, ihre Tiere vor Krankheiten zu schützen. Denn sie müssen geeignete Biosicherheitsmaßnahmen treffen, damit Krankheiten nicht in ihren Bestand kommen. Allerdings seien Tierhalter auch häufig machtlos, beispielsweise bei einer Krankheitsübertragung durch Stechmücken (Schmallenberg-Virus/Blauzungenkrankheit). Dafür müsse die Politik über die noch zu gestaltenden Verordnungen praxisgerechte Lösungen finden.
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