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Politik national

Bundesrat fordert Änderungen der Tierschutz-Novelle

am Montag, 09.07.2012 - 16:53 (Jetzt kommentieren)

Berlin - Die Länderkammer fordert weitgehende Änderungen bei der Tierschutz-Novelle. Der Deutsche Bauernverband betrachtet den Bundesratsbeschluss als völlig "praxisfern".

In einer am vergangenen Freitag beschlossenen Stellungnahme zum Regierungsentwurf forderte die Länderkammer zahlreiche Änderungen der Tierschutzgesetzesnovelle. Unter anderem fordert die Länderkammer eine gesetzliche Grundlage zur Einführung von Tierschutzindikatoren sowie zur Tierschutzkennzeichnung von tierischen Lebensmitteln. Die Länder betrachten den Forderungskatalog, der insgesamt 60 Änderungswünsche umfasst, als klares Signal zu mehr Tierschutz an die Regierung.

Zentrale Änderungswünsche der Länderkammer

  • gesetzliche Grundlage zur Einführung von Tierschutzindikatoren
  • Tierschutzkennzeichnung von tierischen Lebensmitteln
  • Sachkundenachweis für das Halten von Nutz- und Heimtieren
  • Sachkundenachweis für Schlachtung
  • Krisenpläne für Havarien und Brände bei Tierhaltungsanlagen
  • Verbot der Pelztierhaltung zur Pelzgewinnung mit einer zehnjährigen Übergangsfrist
  • Klonverbot von Tieren für landwirtschaftliche Zwecke.
  • Einschränkung der noch zulässigen betäubungslosen so genannten nicht-kurativen Eingriffe am Tier
  • im Hinblick auf das Verbot der betäubungslosen Ferkelkastration eine Prüfung alternativer und praktikabler Verfahren für alle Ferkelerzeuger
  • Einsatz der Bundesregierung für ein zeitgleiches und EU-weites Verbot der betäubungslosen Kastration 

DBV: 'praxisfernes Wunschkonzert'

Der Deutsche Bauernverband (DBV) kritisierte den Forderungskatalog des Bundesrates als "praxisfernes Wunschkonzert". Tierschutz könne nur dann wirksam sein, wenn er in der Praxis der landwirtschaftlichen Nutztierhaltung umsetzbar ist, betonte der DBV. Diese Voraussetzung sieht der Bauernverband für eine Reihe der Länderforderungen nicht gegeben. Deutlich werde das unter anderem an der Forderung nach Krisenplänen für Havarien und Brände in Tierhaltungsanlagen. Brandschutz sei ein wichtiges Anliegen jedes Landwirts. Der Versuch, den Brandschutz im Tierschutzgesetz und nicht im Baurecht zu regeln, sei jedoch nicht nachzuvollziehen.
 
Der Wunsch, die Betäubungspflicht auf nahezu alle Eingriffe am Tier auszudehnen, ohne die Belastungen für das Tier durch eben diese Betäubung zu berücksichtigen, zeuge eher von Aktionismus als fachlich fundiertem Vorgehen. Zu früh sei es noch für gesetzliche Regelungen zu Tierschutzindikatoren, auch wenn dieser Weg grundsätzlich richtig sei. Hier fehle es jedoch bislang an handhabbaren und praktikablen Verfahren. Vorbehalte hat der Bauernverband gegen eine gesetzliche Regelung für Tierschutzlabels. Diese müssten den Wirtschaftsbeteiligten vorbehalten bleiben.

Grüne fordern mehr Konsequenz beim Tierschutz

Die rheinland-pfälzische Landwirtschaftsministerin Ulrike Höfken (Grüne) kritisierte Bundesministerin Ilse Aigner müsse mehr Konsequenz beim Tierschutz zeigen. Ausdrücklich begrüßte Höfken die Zustimmung zu ihrem Antrag, ein Tierwohllabel gesetzlich zu verankern. "Nur wenn Tierschutzstandards auf Lebensmitteln ersichtlich sind, können sich Konsumenten bewusst für tiergerecht erzeugte Produkte entscheiden", erklärte die Grünen-Politikerin. Nordrhein-Westfalens Landwirtschaftsminister Johannes Remmel bekräftigte seine Kritik am Regierungsentwurf zur Novelle des Tierschutzgesetzes. Dieses Gesetz schütze keine Tiere, sondern nur "die Zustände, unter denen viele Tiere in Deutschland leiden müssen", so der Grünen-Politiker. Der Minister kritisierte außerdem, dass die Bundesregierung die Novelle des Tierschutzgesetzes ohne die Mitwirkung des Bundesrates durchbringen möchte.

SPD: 'Politischer Trend zu mehr Tierschutz'

"Es gibt einen klaren politischen Trend hin zu mehr Tierschutz", sagte Baden-Württembergs Landwirtschaftsminister Alexander Bonde (SPD). Die Länder würden mit ihren Verbesserungsvorschlägen den gesellschaftlichen Erwartungen Rechnung tragen. Die gesellschaftliche Diskussion um hohe Tierschutzstandards habe sich weiterentwickelt, die berechtigten Erwartungen der Bürger an die Politik seien bei diesem Thema besonders groß. Leider werde der vorliegende Entwurf der Bundesregierung dem öffentlichen Anspruch nicht annähernd gerecht. Laut SPD-Tierschutzbeauftragten Heinz Paula decke der Bundesratsbeschluss sich mit vielen Forderungen der SPD-Bundestagsfraktion, etwa der nach klareren Regeln gegen Qualzucht, ein Wildtierverbot in Zirkussen und ein Verbot der Pelztierhaltung.

FDP: 'Wertvolle Anregungen'

Der tierschutzpolitische Sprecher der FDP-Bundestagsfraktion, Hans-Michael Goldmann, bescheinigte dem Bundesrat, er habe wertvolle Anregungen vorgelegt. Die müssten nun fachlich überprüft und abgearbeitet werden. Wichtig sei, „dass wir in ei- nem Konsens auf europäischer, nationaler und Länderebene zu dauerhaften Verbesserungen im Tierschutz kommen“. Die FDP unterstütze die Forderung des Bundesrates nach einem freiwilligen Tierschutzlabel. Mit Hilfe einer Kennzeichnung werde es den Verbrauchern leichter gemacht, tierische Produkte aus besonders tiergerechter Haltung zu erkennen. Demgegenüber lehne seine Fraktion ein Verbot von Pelztierhaltung und Tierbörsen ab. Für die Haltung von Pelztieren gelten laut Goldmann seit Kurzem höhere Tierschutzauflagen. Für die Durchführung von Tierbörsen wäre aus seiner Sicht eine strengere Regulierung anzustreben, um tierschutzrelevante Defizite zu beheben.

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