Der Deutsche Bauernverband (DBV) kritisierte den Forderungskatalog des Bundesrates als "praxisfernes Wunschkonzert". Tierschutz könne nur dann wirksam sein, wenn er in der Praxis der landwirtschaftlichen Nutztierhaltung umsetzbar ist, betonte der DBV. Diese Voraussetzung sieht der Bauernverband für eine Reihe der Länderforderungen nicht gegeben. Deutlich werde das unter anderem an der Forderung nach Krisenplänen für Havarien und Brände in Tierhaltungsanlagen.
Brandschutz sei ein wichtiges Anliegen jedes Landwirts. Der Versuch, den Brandschutz im Tierschutzgesetz und nicht im Baurecht zu regeln, sei jedoch nicht nachzuvollziehen.
Der Wunsch, die Betäubungspflicht auf nahezu alle Eingriffe am Tier auszudehnen, ohne die Belastungen für das Tier durch eben diese Betäubung zu berücksichtigen, zeuge eher von Aktionismus als fachlich fundiertem Vorgehen. Zu früh sei es noch für gesetzliche Regelungen zu Tierschutzindikatoren, auch wenn dieser Weg grundsätzlich richtig sei. Hier fehle es jedoch bislang an handhabbaren und praktikablen Verfahren. Vorbehalte hat der Bauernverband gegen eine gesetzliche Regelung für Tierschutzlabels. Diese müssten den Wirtschaftsbeteiligten vorbehalten bleiben.
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