In seiner Stellungnahme zum Gesetzentwurf des Kabinetts sprach sich die Länderkammer gegen eine im
EEG vorzugebende Begrenzung des Maisanbaus ebenso aus wie gegen die vorgesehene Mindestwärmenutzungspflicht für Biogasanlagen, die ab 2012 neu ans Netz gehen.
Der Bundesrat plädierte dafür, die Grundvergütung für Kleinanlagen mit einer Leistung bis 150 kW gegenüber dem Kabinettsbeschluss von Anfang Juni um 2 Cent auf 16,3 Cent/kWh anzuheben, hingegen für Großanlagen oberhalb einer Leistung von 5 MW um 2 Cent auf 9 Cent/kWh abzusenken. Die Vergütung für energiearme Substrate wie Gülle soll für Kleinanlagen bis 500 MW mit 9 Cent/kWh um 1 Cent oberhalb des von der Regierung angepeilten Niveaus liegen.
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