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Bundesrat fordert ein anderes EEG

am Dienstag, 21.06.2011 - 07:53 (Jetzt kommentieren)

Berlin - Der Bundesrat lehnt zentrale Bioenergiepläne der Bundesregierung bei der Novelle des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) ab.

In seiner Stellungnahme zum Gesetzentwurf des Kabinetts sprach sich die Länderkammer gegen eine im EEG vorzugebende Begrenzung des Maisanbaus ebenso aus wie gegen die vorgesehene Mindestwärmenutzungspflicht für Biogasanlagen, die ab 2012 neu ans Netz gehen.
 
Der Bundesrat plädierte dafür, die Grundvergütung für Kleinanlagen mit einer Leistung bis 150 kW gegenüber dem Kabinettsbeschluss von Anfang Juni um 2 Cent auf 16,3 Cent/kWh anzuheben, hingegen für Großanlagen oberhalb einer Leistung von 5 MW um 2 Cent auf 9 Cent/kWh abzusenken. Die Vergütung für energiearme Substrate wie Gülle soll für Kleinanlagen bis 500 MW mit 9 Cent/kWh um 1 Cent oberhalb des von der Regierung angepeilten Niveaus liegen.

Anlagenbegriff anders fassen

Kritisch äußerte sich der Bundesrat auch zu der vom Kabinett ab 2014 befürworteten verpflichtenden Marktprämie für große Biogasanlagen. Die neu einzuführende Vergütungsstufe für Gülleanlagen, die mindestens 80 Prozent an tierischen Exkrementen nutzen, will der Bundesrat auf eine Anlagengröße von 150 kW angehoben wissen, gegenüber 75 kW im Kabinettsentwurf. Nachbesserungsbedarf gegenüber den Regierungsplänen hat der Bundesrat auch beim Anlagenbegriff von Biogasanlagen.

Kürzungen bei Wind- und Solarstrom

Außerdem drängt die Länderkammer darauf, die aktuell geltenden Vergütungsregelungen für die Windenergie an Land im EEG 2012 ohne Änderungen fortzuführen. Auch wandten sich die Länder gegen eine weitere Absenkung der Solarstromförderung. Keine Mehrheit fand im Plenum die Forderung des Bundesrats-Umweltausschusses, bei der 2012 anstehenden Novelle des Erneuerbare-Energien-Wärmegesetzes (EEWärmeG) eine Nutzungspflicht erneuerbarer Energien für die Altbausanierung sowie bei der Heizungserneuerung einzuführen.

Chancen dezentraler Energieversorgung

Begrüßt wurde das Votum der Länderkammer zum EEG in Bayern. "Diesen breiten Rückhalt im Bundesrat sollte der Bundesumweltminister zum Anlass nehmen, beim EEG nochmals nachzubessern und Kleinanlagen so zu fördern, dass sie gegenüber großen bestehen können“, forderte Landwirtschaftsminister Helmut Brunner. Der Umstieg in die erneuerbaren Energien könne nur mit einer dezentralen Energieversorgung gelingen, die die Wertschöpfung vor Ort lasse und von der Bevölkerung akzeptiert werde.

Freundliches Echo beim DBV

Auf ein positives Echo stieß die Stellungnahme der Länder auch beim Deutschen Bauernverband (DBV). Dazu gehört die Anregung, bei Biogasanlagen oberhalb von 500 kW Leistung die EEG-Vergütungen weiter degressiv auszugestalten, um eine dezentral ausgerichtete Bioenergieerzeugung zu erhalten. Die EEG-Novelle ist im Bundesrat allerdings nicht zustimmungspflichtig; die Länder können das Inkrafttreten des Bundestagsbeschlusses, der für Ende dieses Monats erwartet wird, damit lediglich verzögern. Wirksam werden soll die EGG-Novelle ab Januar 2012.

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