In seiner Stellungnahme zur Änderung agrarmarktrechtlicher Bestimmungen fordert der Bundesratvom vergangenen Freitag die Länderkammer die Bundesregierung auf, in dem ausstehenden Verordnungsentwurf über Erzeugerorganisationen keine Regelungen vorzusehen, die eine Mitgliedschaft in mehr als einer Agrarorganisation ausschließen, die für dasselbe Agrarerzeugnis anerkannt sind.
Zudem sei auf die Festlegung von Mindestmengen, Mindestmarktwerten und Mindestanbauflächen für Erzeugerorganisationen zu verzichten.
Keine Obergrenzen für die Größe von Erzeugerorganisationen
Auf europäischer Ebene soll sich die Bundesregierung dem Beschluss zufolge dafür einsetzen, auch denjenigen Erzeugern, die Mitglied einer Genossenschaft sind, die Mitgliedschaft in Milcherzeugerorganisationen zu ermöglichen. Gleichzeitig macht der Bundesrat seine ablehnende Haltung gegenüber starren Obergrenzen für die Größe einer Erzeugerorganisation deutlich.
Notwendig seien stattdessen Regelungen über den möglichen Bündelungsgrad für Milch unter Berücksichtigung der jeweils vorhandenen Marktstrukturen. Darüber hinaus bekräftigt die Länderkammer ihre Forderung, im Gemeinschaftsrecht die Voraussetzungen zur Anerkennung von Erzeugerorganisationen für regionale Erzeugnisse zu schaffen.
Insgesamt zeigt sich der Bundesrat einverstanden mit dem Regierungsentwurf. Allerdings soll die vorgesehene formalisierte Einbindung der Kartellbehörden in das Anerkennungsverfahren von Agrarorganisationen aus dem Gesetz gestrichen werden.
Bündelungsmöglichkeiten bei der Milchvermarktung
Die Intention des Marktstrukturgesetzes, die Anerkennung von Erzeugergemeinschaften und deren Vereinigungen zu regeln und damit die Marktposition der deutschen Landwirtschaft zu verbessern soll beibehlaten beiben.
Allerdings werden im Gesetzentwurf einige Vorschriften angepasst, um das im Frühjahr dieses Jahres beschlossene EU-Milchpaket und weitere künftige EU-Regelungen umzusetzen. Mit dem Brüsseler Maßnahmenbündel stehen den Milcherzeugern in Deutschland zur gemeinsamen Vermarktung von Milch großzügig bemessene Bündelungsmöglichkeiten zur Verfügung, die den deutschen Milcherzeugerorganisationen und deren Vereinigungen Spielraum für Wachstum geben.
In einem Folgeschritt soll das bisherige Verordnungsrecht zum Marktstrukturgesetz ebenfalls überarbeitet und angepasst werden, ohne dabei die bewährten Grundstrukturen in Frage zu stellen. Mit sogenannten "Branchenverbänden" soll eine neue Organisationsform geschaffen werden. Sie soll der Kooperation zwischen den verschiedenen Partnern der Lebensmittelkette dienen.
Hier ist Ihre Meinung gefragt
Werden Sie Teil unserer Community und diskutieren Sie mit! Dazu benötigen Sie ein myDLV-Nutzerkonto.