Auf europäischer Ebene soll sich die Bundesregierung dem Beschluss zufolge dafür einsetzen, auch denjenigen Erzeugern, die Mitglied einer Genossenschaft sind, die Mitgliedschaft in Milcherzeugerorganisationen zu ermöglichen. Gleichzeitig macht der Bundesrat seine ablehnende Haltung gegenüber starren Obergrenzen für die Größe einer Erzeugerorganisation deutlich.
Notwendig seien stattdessen Regelungen über den möglichen Bündelungsgrad für Milch unter Berücksichtigung der jeweils vorhandenen Marktstrukturen. Darüber hinaus bekräftigt die Länderkammer ihre Forderung, im Gemeinschaftsrecht die Voraussetzungen zur Anerkennung von Erzeugerorganisationen für regionale Erzeugnisse zu schaffen.
Insgesamt zeigt sich der Bundesrat einverstanden mit dem Regierungsentwurf. Allerdings soll die vorgesehene formalisierte Einbindung der Kartellbehörden in das Anerkennungsverfahren von Agrarorganisationen aus dem Gesetz gestrichen werden.
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