Der Bundesrat stimmte am vergangenen Freitag dem Gesetz zu, welches dazu beitragen soll, den Einbruch des wirtschaftlichen Wachstums so schnell wie möglich zu überwinden. Die Bundesregierung hatte zuvor dem Vernehmen nach den Ländern zugesagt, sich stärker an der geplanten Erhöhung der Bildungsausgaben zu beteiligen. Neben steuerlichen Entlastungen und der Förderung von Familien durch Anhebung der Kinderfreibeträge und des Kindergeldes wurde eine reduzierte Mehrwertsteuer auf Beherbergungsleistungen erlassen.
Gleichbleibende Steuersätze bei Biogasanlagen und Biokraftstoffen
Aus landwirtschaftlicher Sicht sind in dem Gesetz im Wesentlichen zwei Regelungen von Interesse, die Biokraftstoffbesteuerung und die Vergütung der Stromeinspeisung von modularen Biogasanlagen. Mit dem Gesetz wird bei reinen Biokraftstoffen auf die bislang zum 01. Januar 2010 vorgesehene Anhebung des Steuersatzes verzichtet. Für Biodiesel und Pflanzenölkraftstoff bleibt es danach beim derzeitigen Satz von 18 Cent pro Liter. Bekanntlich wollen Union und FDP zu Beginn des neuen Jahres Möglichkeiten für eine weitergehende Regelung ausloten. Mit einer Änderung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) wird die Vergütung für die Stromeinspeisung von modularen Anlagen, die vor 2009 in Betrieb waren, auf das alte Niveau angehoben. Auf diese Weise soll ein wirtschaftlicher Weiterbetrieb der Anlagen gewährleistet werden. (AgE)
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