Die Meldepflicht soll es erleichtern, einen Überblick über die Verbreitung des im Spätsommer 2011 in Deutschland und der EU erstmals nachgewiesenen Erregers zu erhalten.
Nach Inkrafttreten der Regelung, voraussichtlich in der ersten Hälfte des Monats April, muss jeder Verdachtsfall und jeder bestätigte Verdacht der Wiederkäuer-Krankheit in der zentralen Datenbank des Tierseuchennachrichtensystems erfasst werden.
Über 1.000 Betriebe betroffen
Bis zum 29. März wurde das Virus auf 1.117 Betrieben in Deutschland festgestellt, davon 240 Rinder-, 832 Schaf- und 45 Ziegenhaltungen. Die Meldungen erfolgten auf freiwilliger Basis. Der geografische Schwerpunkt der Infektionen liegt in den nordwestdeutschen Bundesländern Nordrhein-Westfalen und Niedersachsen.
Welche Symptome das Virus verursacht, was Sie als Tierhalter tun können und wie sich das Virus auf die Nachkommen infizierter Wiederkäuer auswirkt, erfahren Sie in unserem Special ...
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