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Bundesrat verschärft Futtermittelrecht

am Dienstag, 10.07.2012 - 13:41 (Jetzt kommentieren)

Berlin - Der Bundesrat zieht rechtliche Konsequenzen aus den Dioxin-Vorfällen in 2011. Das Futtermittelrecht soll in einzelnen Punkten weiter verschärft werden.

Der Bundesrat stimmte am vergangenen Freitag der elften Verordnung zur Änderung futtermittelrechtlicher Verordnungen zu. Mit der Novelle wird eine entsprechende EU-Verordnung umgesetzt. Danach werden unter anderem eine Trennung von Fetten für Futtermittel von solchen Fetten vorgeschrieben, die für die technische Industrie bestimmt sind sowie die Anforderungen an Futterfette nicht erfüllen. Außerdem werden die rechtlichen Vorgaben für Futtermittelkontrollen ausgeweitet.

Betriebe müssen Zulassung beantragen

Abgeleitet von den Vorgaben des Aktionsplans "Verbraucherschutz in der Futtermittelkette" unterliegen künftig auch Betriebe einer behördlichen Zulassungspflicht, die Einzel- oder Mischfutter aus folgenden Substanzen, welche sie nicht selbst hergestellt haben, lose in den Verkehr bringen:
  • aus Fetten oder Ölen hergestellte Fette, Öle und Fettsäuren
  • aus Fettsäuren pflanzlichen und tierischen Ursprungs hergestellte Fette und Öle
  • mit Glycerin veresterte Fettsäuren
  • Mono- und Diglyceride von Fettsäuren
  • Salze von Fettsäuren

Hoher Kostenaufwand

Die Zulassung wird auf Antrag erteilt. Sie stellt eine Informationspflicht dar. Die Betriebe sind verpflichtet, ein Verzeichnis über die von ihnen erworbenen Stoffe zu führen und es fünf Jahre aufzubewahren. Laut Angaben des Bundeslandwirtschaftsministeriums dürften etwa 60 Betriebe in Deutschland dieser Zulassung bedürfen. Das Ministerium kalkuliert für die gesamte betroffene Wirtschaft mit einem Kostenaufwand von einmalig rund 3.000 Euro sowie anschließend jährlich 35.000 Euro.
 

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