Die Novelle des Baugesetzbuchs ist in trockenen Tüchern. Der Bundesrat stimmte am Freitag der Neuregelung zu. Zuvor war ein Antrag Brandenburgs auf Anrufung des Vermittlungsausschusses gescheitert. Die rot-rote Landesregierung hatte dies mit einer zu weitgehenden Einschränkung der
Privilegierung für gewerbliche Tierhaltungsanlagen begründet, dafür aber keine Mehrheit bekommen.
Keine Zustimmung fand zudem ein von Niedersachsen eingebrachter Entschließungsantrag, demzufolge in viehdichten Regionen weitergehende Einschränkungen der Privilegierung und andere Schritt notwendig seien.
Gefasst wurde hingegen eine Entschließung, mit der die im Gesetz geregelte Flexibilisierung der Umnutzung von Gebäuden im Außenbereich kritisiert wird. Der Länderkammer zufolge läuft dies dem Ziel zuwider, die Innenentwicklung zu stärken und die Neuinanspruchnahme von Flächen zu vermeiden. Mit dem Gesetz wird unter anderem die baurechtliche Privilegierung gewerblicher Tierhaltungsanlagen im Außenbereich eingeschränkt.
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