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Die Novelle des Baugesetzbuchs ist in trockenen Tüchern. Der Bundesrat stimmte am Freitag der Neuregelung zu. Zuvor war ein Antrag Brandenburgs auf Anrufung des Vermittlungsausschusses gescheitert. Die rot-rote Landesregierung hatte dies mit einer zu weitgehenden Einschränkung der Privilegierung für gewerbliche Tierhaltungsanlagen begründet, dafür aber keine Mehrheit bekommen.
Keine Zustimmung fand zudem ein von Niedersachsen eingebrachter Entschließungsantrag, demzufolge in viehdichten Regionen weitergehende Einschränkungen der Privilegierung und andere Schritt notwendig seien.
Gefasst wurde hingegen eine Entschließung, mit der die im Gesetz geregelte Flexibilisierung der Umnutzung von Gebäuden im Außenbereich kritisiert wird. Der Länderkammer zufolge läuft dies dem Ziel zuwider, die Innenentwicklung zu stärken und die Neuinanspruchnahme von Flächen zu vermeiden. Mit dem Gesetz wird unter anderem die baurechtliche Privilegierung gewerblicher Tierhaltungsanlagen im Außenbereich eingeschränkt.
Landwirtschaftliche Tierhalter nicht betroffen
Nunmehr fallen Anlagen aus der Privilegierung, wenn sie der Pflicht zur Durchführung einer standortbezogenen Vorprüfung der Umweltverträglichkeit nach dem UVP-Gesetz unterliegen.
Als Schwellenwerte für die Privilegierung von gewerblichen Anlagen gelten damit künftig
- 1.500 Mastschweine,
- 560 Sauen,
- 4.500 Ferkel,
- 500 Kälber,
- 600 Rinder,
- 30.000 Junghennen oder Mastgeflügel sowie
- 1.500 Hennen oder Truthühner.
Betriebe, die mehr als die Hälfte ihres benötigten Futters auf den eigenen Flächen produzieren können und damit nicht als gewerblich eingestuft werden, sind von den Änderungen nicht betroffen, sie bleiben auch in Zukunft privilegiert.
Weitergehende grüne Vorstellungen
Für Niedersachsens Landwirtschaftsminister Christian Meyer stellt die Einschränkung der Privilegierung von gewerblichen Tierhaltungsanlagen lediglich einen ersten Schritt dar, der jedoch nicht ausreiche. Dem Grünen-Politiker zufolge sind in viehdichten Regionen weitere Handlungsoptionen notwendig. So plädiert er dafür, auch die Privilegierung für landwirtschaftliche Betriebe einzuschränken. Die solle künftig ausschließlich für solche Ställe gelten, die keiner immissionsschutzrechtlichen Genehmigung bedürften. Auch eine Option zur flexiblen Handhabung für viehdichte Regionen ab einer Grenze von 1,5 Großvieheinheiten pro Hektar unter Berücksichtigung eigener Futtergrundlagen sowie einer ordnungsgemäßen Gülleverwertung hält Meyer für geboten.
Auf scharfe Kritik stößt der Minister mit seinen Vorstellungen beim agrarpolitischen Sprecher der niedersächsischen CDU-Landtagsfraktion, Helmut Dammann-Tamke. Nach dessen Einschätzung kommen Meyers Pläne faktisch einem Investitionsverbot gleich. "Die unternehmerische Entscheidungsfreiheit darf nicht dem ideologischen Umerziehungsstreben der Grünen zum Opfer fallen", warnte der CDU-Politiker.
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Fachverband Biogas hochzufrieden
Von einem "gesetzgeberischen Großprojekt mit zukunftsweisendem Ergebnis für die Biogasbranche" sprach der Fachverband Biogas (FvB) im Zusammenhang mit der Novelle. Mit dem Wegfall der Beschränkung der Feuerungswärmeleistung bei Biogasanlagen im Außenbereich werde das wichtigste Hemmnis für die bedarfsgerechte Stromerzeugung aus Biogas nun beseitigt, erklärte FvB-Geschäftsführer Claudius da Costa Gomez.
Für die Biogasbranche sei der Privilegierungstatbestand des Baugesetzbuches eine der zentralen Vorschriften im nationalen Recht. Daher freue es ihn besonders, so da Costa Gomez, "dass das Bauplanungsrecht nun endlich den energiewirtschaftlichen Erfordernissen nach flexibler Stromeinspeisung aus Biogas Rechnung trägt".
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