Die beabsichtigte Einschränkung des Bauplanungsrechts für Ställe im Außenbereich lehtne Born entschieden ab. Hiermit werde der untaugliche Versuch unternommen, Akzeptanzprobleme der Tierhaltung über das Baugesetzbuch zu lösen. Der Vorschlag der Bundesregierung würde allen voran die Kommunen in Schwierigkeiten bringen und zu Rechtsstreitigkeiten führen. Die konsequente Anwendung des Dünge- und Umweltrechts sei wesentlich zielführender.
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Durch die vorgesehene Verknüpfung der sogenannten Privilegierung des landwirtschaftlichen Bauens im Außenbereich mit der UVP-Pflicht würden viele - auch kleinere Betriebe - in ihrer Entwicklung gebremst, warnte Born. Beim Vorschlag der Bundesregierung bestehe die Gefahr, dass über das Baurecht "nein" gesagt werde, obwohl nach dem Umweltrecht nichts gegen das Bauvorhaben einzuwenden wäre. Wenn der Deutsche Bundestag dieser Verknüpfung zustimme, würde für die Konkurrenzfähigkeit notwendiges Wachstum der Betriebe unterbunden. Mehr als 2,5 Millionen Erwerbstätige in Deutschland seien mit der landwirtschaftlichen Nutztierhaltung eng verbunden.
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