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Bundestag beschließt Änderungen im Jagdgesetz

am Dienstag, 05.03.2013 - 11:58 (Jetzt kommentieren)

Berlin - Das Gesetz zur Änderung jagdrechtlicher Vorschriften wurde mit großer Mehrheit beschlossen. Grundeigentümer können unter bestimmten Voraussetzungen die Errichtung eines befriedeten Bezirks beantragen.

Der Bundestag hat in der vergangenen Woche mit großer Mehrheit das Gesetz zur Änderung jagdrechtlicher Vorschriften beschlossen, mit dem das Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) zur Zwangsmitgliedschaft in Jagdgenossenschaften umgesetzt werden soll.
Die Straßburger Richter hatten die Zwangsmitgliedschaft und die damit verbundene Pflicht des Grundeigentümers eingeschränkt, die Ausübung der Jagd durch Dritte auf seinem Grundstück trotz entgegenstehender ethischer Motive zu dulden. Die nun beschlossene Anpassung hält an Reviersystem in Deutschland fest, das ein grundstücksübergreifendes einheitliches Wildmanagement ermöglicht.
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Grundeigentümer können befriedeten Bezirk beantragen

Grundeigentümer können künftig unter bestimmten Voraussetzungen auf ihren Eigentumsflächen die Errichtung eines befriedeten Bezirks beantragen, auf dem die Jagd ruht. Über den Antrag entscheidet die zuständige Landesbehörde nach Anhörung aller Betroffenen. Außerdem regelt die Novelle Wildfolge, Aneignungsrecht und Wildschadensausgleich für die befriedeten Flächen. Der Deutsche Jagdschutzverband (DJV) begrüßte die enge Orientierung am EGMR- Urteil. "Wir respektieren die Gewissensentscheidung eines jeden Einzelnen", erklärte DJV-Präsidiumsmitglied Dr. Daniel Hoffmann. Die Möglichkeit, einen Antrag zu stellen, sei jedoch "keine Befriedungsgarantie".

Frage des Wildschadensersatzes ungelöst

Auch der Deutsche Bauernverband (DBV) äußerte sich grundsätzlich positiv, machte aber zugleich auf die ungelöste Frage des Wildschadensersatzes eines Pächters einer befriedeten Fläche aufmerksam. Hierzu enthalte die Gesetzesänderung keine Vorgaben, monierte der DBV und bekräftigte seine Forderung nach einer gesetzlichen Regelung, in der der Flächeneigentümer im Falle der Verpachtung gegenüber dem Pächter zum Ersatz des auf der befriedeten Fläche entstehenden Wildschadens verpflichtet wird. Der Naturschutzbund Deutschland (NABU) kritisierte die Novelle hingegen als "Farce".

CDU: Frage der Haftung wird gesetzlich geregelt

"Das System der Jagdgenossenschaften und das Reviersystem haben sich bewährt", betonte der agrarpolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Franz-Josef Holzenkamp. Ein Flickenteppich in der Bejagung sei nicht erwünscht. Den CDU-Politikern zufolge wird die Frage der Haftung gesetzlich geregelt. Laut Gesetz haften Eigentümer befriedeter land-, forst- oder fischereiwirtschaftlich nutzbarer Flächen anteilig ihres Grundeigentums in der Solidarhaftung der Jagdgenossenschaft für Schäden auf benachbarten Flächen des gemeinschaftlichen Jagdbezirkes.
 
Der Vorsitzende vom Ernährungsausschuss, Hans-Michael Goldmann, nannte die Änderung des Bundesjagdgesetzes ausgewogen, um zwischen den Interessen von Jagdkritikern, benachbarter Grundeigentümer und Dritter abzuwägen.

Linke: Jagd ist unverzichtbar

Die Linksfraktion ist nach den Worten ihrer agrarpolitischen Sprecherin Dr. Kirsten Tackmann für eine enge Auslegung des EGMR-Urteils. „In einer Agrar- und Kulturlandschaft ohne große Beutegreifer braucht es die Jagd“, so Tackmann, deren Fraktion dem Gesetz zustimmte. Um naturverträgliche Wildbestandshöhen zu sichern, sollten nur wenige Flächen von der Jagd ausgenommen werden. Die individuell verständliche ethische Ablehnung der Jagd müsse mit gesellschaftlichen Interessen wie dem Waldumbau, Arten- oder Tierseuchenschutz abgewogen werden.

Grüne: Auseinandersetzungen vor Gericht seien vorprogrammiert

Demgegenüber hielt die Grünen-Abgeordnete Cornelia Behm der Koalition vor, das Gesetz solle es Jagdgegnern schwer machen, ihre vom EGMR bestätigten Eigentümerrechte wahrzunehmen und aus der Jagdgenossenschaft auszutreten. Für Behm ist absehbar, dass sich die Jagdgegner das nicht gefallen lassen werden. Auseinandersetzungen vor Gericht seien vorprogrammiert. Ihrer Ansicht nach hätte das mit großzügigeren ethischen Befriedungsmöglichkeiten verhindert werden können.

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