Der Bundestag hat in der vergangenen Woche mit großer Mehrheit das Gesetz zur Änderung jagdrechtlicher Vorschriften beschlossen, mit dem das Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) zur Zwangsmitgliedschaft in Jagdgenossenschaften umgesetzt werden soll.
Die Straßburger Richter hatten die Zwangsmitgliedschaft und die damit verbundene Pflicht des Grundeigentümers eingeschränkt, die Ausübung der Jagd durch Dritte auf seinem Grundstück trotz entgegenstehender ethischer Motive zu dulden. Die nun beschlossene Anpassung hält an Reviersystem in Deutschland fest, das ein grundstücksübergreifendes einheitliches Wildmanagement ermöglicht.
- Digitales Jagdkataster ab Januar (21.12.2012) ...
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