Mit dem Brüsseler Maßnahmenbündel stehen den Milcherzeugern in Deutschland zur gemeinsamen Vermarktung von Milch großzügig bemessene Bündelungsmöglichkeiten zur Verfügung, die den deutschen Milcherzeugerorganisationen und deren Vereinigungen Spiel- raum für Wachstum geben. Ansonsten werden die Regelungen des Marktstrukturgesetzes im Wesentlichen fortgeführt.
In einem Folgeschritt soll das bisherige Verordnungsrecht zum Marktstrukturgesetz ebenfalls überarbeitet und angepasst werden, ohne dabei die bewährten Grundstrukturen in Frage zu stellen. Mit sogenannten "Branchenverbänden" wird eine neue Organisationsform geschaffen. Sie soll der Kooperation zwischen den verschiedenen Partnern der Lebensmittelkette dienen. Während der Deutsche Bauernverband (DBV) die Neuregelung begrüßt, wird diese vom Deutschen Raiffeisenverband (DRV) und vom Verband der Agrargewerblichen Wirtschaft (VdAW) als "überflüssig" angesehen.
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