Bußgeld droht: Diese Dinge gehören nicht in die Garage

Viele Menschen nutzen ihre Garage als Abstellraum. Einige Gegenstände darf man dort jedoch nicht lagern. Darüber wissen nur die wenigsten Leute Bescheid.
Die Regeln sind simpel. In einer Garage darf das Auto abgestellt werden. Dieses muss jedoch fahrtüchtig und an der zugehörigen Kfz-Zulassungsstelle angemeldet sein.
Reifen, Autozubehör sowie Dachboxen sind ebenfalls erlaubt. Die einzige Voraussetzung dabei ist ein ausreichender Platz für den PKW. Andernfalls kann die Garage als zweckentfremdet gelten. Fahrräder und Motorräder sind ebenso gestattet. Bedingung hierbei ist das Einverständnis des Vermieters.
Ausnahmen gibt es nur mit Sondergenehmigungen. Gartenmöbel, Grills oder Sportausrüstung abzustellen ist ebenso verboten. Auch eine Werkstatt gehört nicht in die Kfz-Garage. Bei einem Verstoß gegen die Nutzungsregeln fallen ca. 500 Euro Bußgeld an.
Garagen Kontrollen sind jedoch äußerst selten. Sonderfälle gibt es bei Parkplatzmangel auf Straßen. Dann führen Ordnungsämter oft großangelegte Kontrollen durch.
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