Grundlage für die unentgeltliche Übertragung ist die Koalitionsvereinbarung von 2005, wonach eine
Fläche von insgesamt bis zu 125.000 Hektar ökologisch besonders wertvoller Flächen zur Sicherung des Nationalen Naturerbes von der Privatisierung auszuschließen und dauerhaft für den Naturschutz zu erhalten ist. Mit dem Flächenerwerbsänderungsgesetz wurde Anfang Juli 2009 die rechtliche Grundlage für die unentgeltliche Übertragung auch der
BVVG-Flächen geschaffen.
Die BVVG wird aus ihrem Flächenbestand insgesamt circa 29.000 Hektar Flächen an die fünf neuen Bundesländer sowie verschiedene Naturschutzträger übergeben. Außer in Thüringen ist die Übertragung abgeschlossen. Die BVVG ist eine bundeseigene Gesellschaft und für die Privatisierung ehemals volkseigener Äcker, Wiesen und Wälder zuständig. Sie hat in den neuen Bundesländern derzeit noch rund 197.000 Hektar landwirtschaftliche sowie etwa 24.000 Hektar forstwirtschaftliche Flächen in ihrem Bestand.
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