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BW: Brache-Aufwuchs als Futter und Liquiditätshilfen

am Dienstag, 18.08.2015 - 12:34 (Jetzt kommentieren)

Die Hitze hat auch die baden-württembergischen Landwirte stark getroffen. Als Folge darf jetzt im ganzen Land Futter von ökologischen Vorrangflächen verfüttert werden. Zusätzlich sollen Liquiditätshilfen kommen.

"Wir sehen die Trockenheit mit großer Sorge. Das Land lässt die Landwirte in dieser Situation nicht allein. Wir haben geeignete Maßnahmen zur Sicherung der Grundfutterversorgung und zur Liquiditätssicherung der betroffenen Betriebe ergriffen", erklärte Minister Alexander Bonde auf dem Rösslerhof in Schlier (Landkreis Ravensburg). Bonde machte sich bei seinem Besuch auf dem Rösslerhof ein Bild von der Lage. Bonde erklärte, dass die Landesregierung die landwirtschaftliche Rentenbank gebeten habe, das Liquiditätshilfeprogramm für alle trockenheitsgeschädigten Betriebe zu öffnen.
 
Darüber hinaus habe Bonde den Minister für Finanzen und Wirtschaft, Dr. Nils Schmid, gebeten, für trockenheitsgeschädigte Betriebe im Land steuerliche Billigkeitsmaßnahmen wie Steuerstundungen zu erlassen.
 
Bonde erneuerte in dem Rahmen seine Forderung an die Bundesregierung, einer steuerliche Ausgleichsrücklage nicht länger im Weg zu stehen. Durch eine steuerliche Risikoausgleichsrücklage könnten Landwirte in guten Jahren einen Teil ihrer Einnahmen unversteuert für schlechte Jahre zurücklegen, so der Minister. 

Aufwuchs von ÖVF kann verfüttert werden

"Für den besonders stark betroffenen Main-Tauber-Kreis haben wir bereits im Juli die Futternutzung von sogenannten ÖVF-Bracheflächen zugelassen. Nach aktueller Auswertung der Juli-Niederschlagssituation haben wir beschlossen, diese Ausnahmeregelung ab sofort auf alle Betriebe und Landesteile in Baden-Württemberg auszuweiten", erklärte Bonde. Landwirte könnten somit den Aufwuchs auf Ackerbrachen und Feldrandstreifen verfüttern.
 
Landwirte hätten außerdem ab sofort die Möglichkeit, die Futternutzung des Aufwuchses der Folgekultur von ÖVF-Leguminosen zu verfüttern. Hintergrund: Landwirte, die Eiweißpflanzen wie Erbsen, Ackerbohnen oder Soja als ökologische Vorrangflächen anbauen, müssen nach deren Ernte verpflichtend eine weitere Kultur oder Zwischenfrucht anbauen.
 
 

Steuerliche Risikoausgleichsrücklage gefordert

Auch für Biobetriebe hatte der baden-württembergische Minister eine gute Nachricht: "Ökologisch wirtschaftende Betriebe im Land können auf Antrag beim Regierungspräsidium Karlsruhe mit Genehmigung Raufutter wie Heu, Gras- oder Maissilage aus konventionellem Anbau bei Futterknappheit für ihre Kühe, Schafe und Ziegen zukaufen", sagte der grüne Minister.

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