Dem Wunsch von Studierenden, ein tierfreies Grundstudium absolvieren zu können, solle ohne Nachteile für den Studienabschluss entsprochen werden. Die Lehrstätten sollten besonders dafür Sorge tragen, dass dort, wo die Verwendung von Tieren in der Lehre noch nicht verzichtbar ist, keine Tiere speziell für diesen Zweck gezüchtet oder erworben werden, sondern, dass Tiere verwendet werden, die aus anderen Gründen getötet werden müssen, berichtet das Ministerium für Landliche Räume und Verbraucherschutz.
1991 wurde der Landesbeirat für Tierschutz beim Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz
Baden-Württemberg eingerichtet. Er berät das Ministerium in Tierschutzfragen.
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