Die bestehenden Gesetze stoßen, so heißt es im
CDU-Papier weiter, immer mehr an ihre Grenzen. Das gelte insbesondere in den neuen Bundesländern, wo viele landwirtschaftliche Betriebe in der Rechtsform von juristischen Personen bewirtschaftet werden.
Bei der Übertragung von Anteilseigentum an juristische Personen wirkten die geltenden Gesetze zur Bodenverteilung nach CDU-Sicht nicht. Anteilskäufe unterlägen keiner grundstücksverkehrsrechtlichen Genehmigung. Hier gebe es eine Lücke zu schließen. "Wir setzen uns deshalb dafür ein, dass die dafür zuständigen Länder Anteilskäufe einer Genehmigungspflicht nach dem Grundstücksverkehrsgesetz unterwerfen, wenn entsprechender Handlungsbedarf festgestellt wird", heißt es in dem Positionspapier.
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