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Brände

Checkliste: Brandschutz auf dem landwirtschaftlichen Betrieb

Ein Feuerwehrmann löscht brennendes Stroh
am Dienstag, 28.12.2021 - 05:00 (Jetzt kommentieren)

Von Schutz gegen Brandstiftung, über die Lagerung von Stroh und Heu bis zur Maschinenwartung: Auf dem Hof können diverse Maßnahmen ergriffen werden, um das Risiko eines Brandes zu verringern. Wir stellen die Maßnahmen in einer Checkliste für Sie zusammen.

Brände sind eine existenzielle Bedrohung für einen landwirtschaftlichen Betrieb. Diese Checkliste wurde von der VdS Schadenverhütung, Tochter des Gesamtverbands der Deutschen Versicherungswirtschaft, zusammen mit dem Kuratorium für Technik und Bauwesen in der Landwirtschaft (KTBL) anhand der Leitlinien zum Brandschutz erstellt. Folgende Maßnahmen sollten Sie einhalten oder ergreifen, um Maschinenbrände, Scheunen- oder Stallbrände zu verhindern und die Gefahr von Feuer auf Ihrem landwirtschaftlichen Betrieb so gering wie möglich zu halten. 

Schutz gegen Brandstiftung auf dem Betrieb

  • Schließvorrichtungen sind angebracht und werden jeden Abend kontrolliert.
  • Einzäunungen sind lückenlos und etwa 2 m hoch.
  • Fremde Personen auf dem Betriebsgelände werden angesprochen und über mögliche Gefahren aufgeklärt.
  • Abgelegene Wirtschaftsgebäude sind grundsätzlich verschlossen.
  • Läger von Brennstoffen, Futtermitteln, Heu und Stroh sind nur für befugte Personen zugänglich.
  • Es sind keine brennbaren Stoffe (z. B. Paletten, Transportkisten, Verpackungsmaterialien, Reifen) näher als 5 m an Gebäuden gelagert.
  • Eine automatische Beleuchtung der Grundstücke ist funktionstüchtig vorhanden.

Feuerlöscheinrichtungen und Löschwasserversorgung des Hofes

  • Feuerlöscher sind in ausreichender Anzahl vorhanden und neben Ein- und Ausgängen gut zu erreichen.
  • Die Standorte von Feuerlöschern, Löschwasserentnahmestellen (Hydranten) sind deutlich gekennzeichnet und werden immer freigehalten (nicht zugestellt).
  • Die Feuerlöscher und Wandhydranten werden alle 2 Jahre gewartet (Wartungsvertrag besteht).
  • Die Löschwasserversorgung ist für alle Gebäude durch offenes Gewässer (z. B. Hydranten, Löschteich, Zisterne) im Umkreis von 300 m gesichert.
  • Löschwasserentnahmestellen (wie z. B. eigene Hydranten) werden regelmäßig auf ihre Funktionsfähigkeit geprüft und sind betriebsbereit.

Rauchverbot in der Landwirtschaft

  • Alle Betriebsangehörigen/Familienmitglieder sind über das Verbot zum Rauchen, Umgang mit offenem Licht und Feuer in landwirtschaftlichen Betriebsstätten informiert
  • Auch Fremdpersonen werden auf das Rauchverbot hingewiesen.
  • Das Rauchverbot ist deutlich gekennzeichnet und wird kontrolliert.
  • In Bereichen, wo das Rauchen zugelassen ist (z. B. Aufenthaltsraum), werden Tabakreste in sandgefüllten oder selbstverlöschenden Aschern entsorgt.

Feuergefährliche Arbeiten (wie z.B. Schweißen, Trennschleifen)

  • Außerhalb der dafür vorgesehenen Arbeitsplätze erfolgen diese Arbeiten immer mit der notwendigen Sorgfalt und unter Beachtung der bestehenden Sicherheitsvorschriften.
  • Insbesondere werden z. B. brennbare Materialien entfernt oder sicher abgedeckt und ausreichend Löschmittel bereit gestellt.
  • Fremdfirmen werden vor Beginn der Arbeiten auf die besonderen Gefahren (z. B. Explosionsgefahr in Gülleställen, Brandgefahr der Heu-/Stroh-/Getreidelagerung) und die bestehenden Sicherheitsvorschriften aufmerksam gemacht.
  • Nach Abschluss der Arbeiten werden die Betriebsstätten mehrfach kontrolliert

Wartung und Revision elektrischer Anlagen und Geräte

  • Diese Maßnahmen werden regelmäßig durch eine Elektrofachkraft, Fachfirma durchgeführt (Revision mindestens alle 4 Jahre).
  • Einrichtungen der Mess- und Regeltechnik (z. B. Steuereinheiten der Stallbe- und -entlüftungsanlagen, Gefahrenmeldeanlagen) werden regelmäßig überprüft.
  • Es bestehen Wartungsverträge mit Fachfirmen.
  • Elektrische Schaltanlagen und Verteilungen sind jederzeit zugänglich und es werden in diesen Bereichen keine brennbaren Stoffe gelagert.
  • Die Funktionstüchtigkeit der vorhandenen Fehlerstromschutzschalter (FI) wird regelmäßig (mind. einmal im Monat) überprüft (durch Auslösen der Prüftaste).
  • Vorhandene Blitzschutzanlagen werden regelmäßig gewartet (alle 5 Jahre) und instandgesetzt (ordnungsgemäßer Zustand ist gegeben)

Ordnung und Sauberkeit bei Maschinen und auf dem Betrieb

  • Motoren, Licht- und anderen Wärmequellen sind frei von Spinnweben oder Staub und anderen leicht entzündlichen Stoffen.
  • Eine jährliche selbstkritische Betriebbegehung mit konsequenter Entrümpelung wird durchgeführt.
  • Öl- oder fettgetränkte Putzlappen werden in dicht schließenden Metallbehältern aufbewahrt. (Die Gefahr der Selbstentzündung ist bekannt.)
  • Beim Abstellen von Arbeitsmaschinen wird ein Mindestabstand von 2 m zu leicht entzündlichen Stoffen (z. B. Heu, Stroh).
  • Nach der Saison werden die Batterien ausgebaut oder abgeklemmt.
  • Maschinen werden zügig von Staub, Schmutz, Öl und Diesel gesäubert.
  • Maschinen werden regelmäßig gewartet (besonderes Augenmerkt gilt Lagern, Keilriemenspannung und stromführenden Kabeln).

Brandschutz bei Gaskanonen und Wärmestrahlern

  • Vor Inbetriebnahme werden die Geräte gereinigt.
  • Die Empfehlungen und Betriebsvorschriften der Hersteller sind bekannt und werden eingehalten.
  • Alle Geräte sind vorschriftsmäßig aufgehängt.
  • Der Boden unter dem Ausblasbereich von Gaskanonen wird von Einstreu freigehalten (Brandschutzzonen mit mindestens 5 m Durchmesser).
  • Es werden regelmäßige Kontrollen durchgeführt.
  • Der Mindestabstand über 0,5 m von Wärmestrahlgeräten zu brennbaren Stoffen und Tieren wird eingehalten.

Lagerung von Heu und Stroh

Bei der Lagerung im Freien werden folgende Mindestabstände eingehalten:

  • 25 m zu Gebäuden, Bahngleisen, Stromleitungen, öffentlichen Wegen und Plätzen
  • 50 m zu Gebäuden mit brennbaren Umfassungswänden (z.B. Holzwand) oder weicher Bedachung (z.B. Reetdach), zu Wald-, Moor- und Heideflächen
  • 100 m  zu einem weiteren Heu-/Strohlagerplatz

Zudem gilt:

  • Vor der Einlagerung werden die Lagergebäude kontrolliert: Ordentlicher Zustand der Gebäude (kein Wassereintritt über Dächer, Regenrinnen, etc.) und der elektrischen Einrichtungen (z.B. keine fehlenden Lampenabdeckungen).
  • Heumessungen erfolgen ab dem Tag der Einlagerung und werden über die Dauer von zwei Monaten mindestens einmal wöchentlich wiederholt.

Bauliche Maßnahmen gegen Brände

  • An Brandschutzwände sind keine Öffnungen vorhanden.
  • Durchbrüche, Kabelkanäle o. ä. sind ordnungsgemäß gesichert/verschlossen.Feuerschutzabschlüsse (Türen) schließen von selbst und sind nicht festgestellt.
  • Rettungswege innerhalb und außerhalb von Gebäuden sind deutlich gekenn-zeichnet und werden freigehalten
Mit Material von VdS Schadenverhütung, Stand: Dezember 2021

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