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Politik EU

Ciolos: Natur- und Umweltschutz garantiert Wettbewerbsfähigkeit

am Montag, 12.12.2011 - 10:20 (Jetzt kommentieren)

Brüssel - Warum sollen sieben Prozent Ackerfläche stillgelegt werden, obwohl immer mehr Menschen zu ernähren sind? Das fragen sich viele Landwirte. Agrarkommissar Ciolos hat sich jetzt dazu geäußert.

Eine der weltweit großen Zukunfts-Herausforderungen ist, die stetig wachsende Weltbevölkerung zu ernähren. Hier sind auch die EU-Landwirte gefordert und dennoch sollen laut den Vorschlägen zur Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) 2014 bis 2020 sieben Prozent der förderungswürdigen Ackerfläche (ausgenommen Dauergründland) EU-weit stillgelegt werden. EU-Agrarkommissar Dacian Ciolos hat die Beweggründe hin zu mehr Ökologisierung während einer Pressekonferenz in Brüssel näher erläutert.
 
"Langfristig gesehen kann die EU-Landwirtschaft am Weltmarkt nur dann wettbewerbsfähig bleiben, wenn Natur- und Umweltschutz in der Produktion berücksichtigt werden", ist Ciolos überzeugt, ansonsten verkomme der EU-Agrarsektor zu einer Randfigur. Damit dies nicht der Fall sei, müsse die Branche zunehmend mit seinen hochqualitativen und nachhaltigen Produkten punkten.

Das kommt (voraussichtlich)

Ab 2014 sollen Direktzahlungen (1. Säule) an drei Umweltmaßnahmen geknüpft werden:
  • Dauergrünland-Erhaltung,
  • Fruchtfolge mit mindestens drei Kulturen, deren jeweiliger Anteil mindestens fünf bis maximal 70 Prozent der geförderten Ackerfläche beträgt, und davon wiederum, wie bereits angesprochen,
  • sieben Prozent aus der Produktion zu nehmen.
Entscheidet sich der Landwirt gegen diese Bestimmungen, sollen seine Direktzahlungen um 30 Prozent gekürzt werden.
 
Ciolos: Weniger bringt mehr
 
Warum es gerade drei Maßnahmen sind und nicht mehr begründet Ciolos damit, dass durch weniger Bestimmungen mehr Landwirte dazu bewegt werden können, wodurch sich insgesamt ein größerer positiver Umwelteffekt ergibt. "Wettbewerbsfähigkeit fußt auf einer nachhaltigen Substanz, weshalb EU-Landwirte nicht auf Kosten nächster Generationen wirtschaften dürfen", betonte der Kommissar. Finanziell hätten die Landwirte keinen Schaden, da diese weiterhin die Ausgleichszahlungen lukrieren und nicht die Umweltschützer.
 
Ein weiterer Effekt der Förderungen sei auch, dass die Bauern insgesamt nicht aufhören zu produzieren.
 
Das sollen die drei Maßnahmen bringen
 
Da bereits in vielen europäischen Regionen die Erhaltung von Dauergrünland praktiziert werde, sei diese Maßnahme kein absolutes Novum. Zudem entstünden dem Landwirt keine zusätzlichen Kosten und jeder Schnitt liefere eine wertvolle Futterkomponente für die Tierproduktion. Außerdem soll eine Reduktion des Dauergrünlandes um bis zu fünf Prozent der Referenzfläche zulässig sein, wodurch den Bauern ein gewisses Maß an Flexibilität eingeräumt werde.
 
Bei der geplanten Fruchtfolgeregelung handle es sich um eine Diversifikation der Kulturen und nicht um eine Rotation. Eine solche wäre für die Praxis viel zu komplex. Mit der Fruchtfolge-Maßnahme werde ein wichtiger Schritt hin zu mehr Nachhaltigkeit in der Landwirtschaft gesetzt, unterstrich Ciolos. Außerdem würde durch diese Bestimmung - weil in der Praxis bereits häufig angewendet - die Produktionskapazität nicht eingeschränkt.
 
Ebenso keine gravierenden negativen Produktionseinflüsse erwartet der Kommissar durch die geplante Stilllegung im Ausmaß von sieben Prozent. Mit der Maßnahme sollen Rodungen von wenig fruchtbarem Land verringert werden, wodurch Elemente - mit wenig Produktions-Mehrwert - wie Windschutzgürtel, Feld- und Wiesenraine, Biotope, Hecken und sonstige "Ökoflächen" erhalten bleiben. Für eine intelligente Umsetzung müssten die Landwirte die Flächen sorgfältig auswählen, wenn diese nicht sowieso schon Brachflächen hätten, wie es auch hier in vielen Betrieben bereits der Fall sei.
 
Anreize statt Strafen
 
Die Frage, ob das Greening nicht verfrüht sei, verneint Ciolos. "Wenn die EU-Landwirtschaft sich den Herausforderungen nicht stellt, wird es auch keine Lösungen geben." Zudem sei der Anteil von 30 Prozent für die Ökologisierung absolut angemessen. Die europäische Landwirtschaft müsse die Chance ergreifen, mehr für die Umwelt zu leisten, um ein adäquates "Greening-Niveau" bis 2020 zu erreichen.
 
Denn in der aktuellen GAP erhielten  die Landwirte Direktzahlungen nicht dafür, dass sie für die Umwelt etwas Gutes tun, sondern sie werden bestraft, wenn sie bestimmte Cross-Compliance Bestimmungen verletzen. Obwohl es in der 2. Säule (Ländliche Entwicklung) eine Reihe von Anreizen für Agrarumweltmaßnahmen gäbe, könnten diese nicht von allen Landwirten und nur in bestimmten Regionen in Anspruch genommen werden (Beispiel: Ausgleichszulage für Benachteiligte Gebiete). Die drei Umwelt-Maßnahmen seien wenige und damit auch faire Bestimmungen für alle EU-Landwirte.
 
Das Fördersystem werde dadurch nicht zu komplex und erlaube eine effektive Anwendung und Kontrolle. "Es ist nicht der Markt, der bereit ist für das öffentliche Gut, die Umwelt, zu bezahlen. Es ist das Interesse der Konsumenten und genau dies entspricht den Forderungen der Kommission, die GAP grüner zu gestalten. Sowohl wirtschaftliche als auch ökologische Vorteile müssen zusammen eine Chance für die Landwirte schaffen. Im Hinblick auf die langfristigen Investitionen im Agrar-Bereich kann der Landwirt von rechtzeitig gesetzten Umweltmaßnahmen nur profitieren und seinen Weg für eine wettbewerbsfähige Zukunft fortsetzen", betonte Ciolos abschließend.

BBV: Greening mit Vorsicht zu genießen (30. November 2011)
 
 

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