Das ist ein Artikel vom Top-Thema:

Corona-Schutzimpfung

Corona-Impfung: Was Landwirte jetzt tun müssen

Junge Frau vom DLRG wird gegen Corona geimpft
am Dienstag, 27.04.2021 - 13:45 (4 Kommentare)

In einigen Bundesländern werden schon Termine für die Impfgruppe 3 vergeben. Darunter fallen auch die Landwirte. Mit diesen Schritten und Dokumenten kommen Sie an Ihre Corona-Impfung.

In Rheinland-Pfalz und Sachsen-Anhalt ist die Gruppe 3 (Erhöhte Priorität) schon für die Corona-Impfung dran, in anderen Bundesländern wird es in den nächsten Tagen so weit sein. Je nach Bundesland ist der Status der Impfungen recht unterschiedlich. Die Priorisierung für die Impfungen mit AstraZeneca wurde teilweise schon ganz aufgehoben.

Aber egal in welchem Bundesland Sie wohnen: Als Landwirt sind Sie berechtigt, in der Gruppe 3 eine Impfung zu erhalten. Das gilt für Betriebsleiter ebenso wie für angestellte Mitarbeiter. 

Was muss ich tun, um einen Corona-Impftermin zu bekommen?

Wenn die Corona-Impfung nicht aufgrund einer Vorerkrankung erfolgt, werden Sie Ihren Impftermin höchstwahrscheinlich nicht über einen Hausarzt angeboten bekommen, sondern regulär über die zentrale Vergabe. Dazu müssen Sie sich online anmelden auf der jeweiligen Internetseite, die Ihr Bundesland eingerichtet hat (Ausnahme: Mecklenburg-Vorpommern, da gibt es eine Telefonnummer).

Bei Erhalt Ihres Impftermins werden Sie dazu aufgefordert, die erforderlichen Dokumente bereitzulegen und bei der Anmeldung im Impfzentrum vorzulegen. Dazu gehören neben dem Anmeldebogen und dem Personalausweis auch eine Bescheinigung über Ihre Impfberechtigung.

Schutzimpfung: Welches Dokument belegt, dass ich Landwirt bin?

Da es an der ein oder anderen Stelle schon zu Problemen kam, als Landwirte ihren Berufsstatus belegen wollten, hat agrarheute nachgefragt. Das Bayerisches Staatsministerium für Gesundheit und Pflege schreibt dazu:

"Der (priorisierte) Anspruch auf die Schutzimpfung ist vom Impfwilligen gegenüber dem Impfzentrum oder dem Mobilen Impfteam in geeigneter Form nachzuweisen, bspw. durch Personalausweis, ärztliche Atteste, Bescheinigungen der Einrichtung oder des Arbeitsgebers (§ 6 Abs. 4 CoronaImpfV). Bereits bei der Registrierung und Terminvereinbarung in BayIMCO wird der Impfwillige darauf hingewiesen, dass für die angegebenen Priorisierungsgründe Nachweise erforderlich sind, die beim Impftermin im Impfzentrum vorzulegen sind. Nur wenn geeignete Unterlagen vorgelegt werden, kann eine Impfung erfolgen. 

Ein Nachweis im Bereich der Ernährungswirtschaft ist durch die Vorlage staatlicher bzw. (sozial-)versicherungsrechtlicher Dokumente möglich, die den Impfling als hauptberuflichen Landwirt ausweisen."

Und die Pressestelle des Landkreises Augsburg ergänzt:

"Das heißt, staatliche bzw. (sozial-)versicherungsrechtliche Dokumente, aus denen hervorgeht, dass der Impfling als hauptberuflicher Landwirt tätig ist, sind geeignet, den priorisierten Impfanspruch nachzuweisen. Das können z. B. Steuerbescheide oder Dokumente der landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaft sein. Eine weitere Konkretisierung erscheint aus hiesiger Sicht nicht notwendig."

Beitragsrechnung oder Steuerbescheid: möglichst aktuell!

Eine Beitragsrechnung der Landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaft (BG) ist also ausreichend oder aber ein Steuerbescheid, auf dem Ihr Betrieb als Landwirtschaftlicher Betrieb bezeichnet wird. Weitere Dokumente zum Beleg Ihrer Priorisierung sind nicht nötig.

Bitte achten Sie darauf, ein möglichst aktuelles Dokument mitzunehmen. agrarheute ist ein Fall bekannt, bei dem eine Landwirtin einen BG-Bescheid von August 2020 dabeihatte und der als zu alt befunden wurde. Besorgen Sie sich sicherheitshalber ein Dokument von 2021, dann sind Sie auf der sicheren Seite.

Weiterführende Informationen: Impfportale der Bundesländer

Tipp: Feuerwehr, THW oder DLRG?

Feuerwehrleute sind wie unter anderem auch Polizeikräfte und Einsatzkräfte des Technischen Hilfswerks oder andere ehrenamtliche Einsatzgruppen in der Impfreihenfolge bislang in der dritthöchsten Gruppe eingestuft. Vielleicht wird über Ihre örtliche Gruppe bereits ein Impfangebot organisiert? Fragen Sie einmal nach, in einigen Bundesländern wie Rheinland-Pfalz oder Thüringen sind zum Beispiel Feuerwehrleute schon weiter nach vorne in der Impfreihenfolge gerutscht.

Kommentare

agrarheute.comKommentare werden geladen. Bitte kurz warten...