Deutschland steuert auf die zweite Welle zu. Überall steigen die Infektionszahlen wieder mehr oder weniger stark an. Da stellt sich vielen Landwirten erneut die Frage, was passiert, wenn jemand aus meiner Familie, meinem Bekanntenkreis, dem Umfeld meines Kinds oder ich selbst positiv auf das Coronavirus getestet werde? Wird in dem Fall unsere Milch noch abgeholt? Kann ich meine Mastschweine normal vermarkten? Darf ich unseren Hofladen noch betreten?
Solche und ähnliche Fragen stellen sich derzeit viele Landwirte. Und auch die FDP wollte im August von der Bundesregierung wissen, ob nach ihrer Auffassung:
- Gewährleistet sei, dass von eventuellen Ausgangssperren und Abriegelungen von Ortschaften betroffene Landwirte ihre Tiere versorgen und ihre Felder bewirtschaften dürfen?
- Und wie die Bundesregierung dies gegebenenfalls sicherstellen wolle?
Was sagt die Bundesregierung zu den Corona-Regelungen bei Landwirten?
Weitestgehend gilt nach wie vor die Antwort der Bundesregierung auf die Fragen der FDP bezüglich der Corona-Regelungen bei Landwirten im August. Demnach obliege es grundsätzlich dem Tierhalter, entsprechende Vorsichtsmaßnahmen zur Sicherstellung der artgemäßen Unterbringung, Überwachung, Fütterung und Pflege auch in Ausnahmesituationen zu treffen.
Sei beispielsweise der Landwirt selbst erkrankt oder behördlicherseits unter Quarantäne gestellt, bestehe die Möglichkeit der Inanspruchnahme von Betriebshilfe oder – im Falle der eigenen Erkrankung – der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG).
So oder so sollten Landwirte sich an die Behörden vor Ort wenden, die am Ende entscheiden. Einheitliche bundesweite Regelungen wird es wohl vorerst nicht geben, höchstens Empfehlungen. Über die Umsetzung und Vorgehensweise bei eventuellen Ausgangssperren und Abriegelungen von Ortschaften entscheide im Einzelfall die örtlich zuständige Behörde unter Beachtung des Infektionsschutzgesetzes.
Welche Schutzmaßnahmen gelten in einem Hofladen bei Corona?
Bei einer Corona-Erkrankung gelten dieselben Schutzmaßnahmen wie bei einer Influenzaepidemie. Bis jetzt sind sich die Experten auch einig, dass das SARS-CoV-2-Virus nicht über Lebensmittel übertragen wird. Laut des Bundesinstituts für Risikobewertung (BfR) sei kein Fall bekannt, in dem das Coronavirus über den Verzehr kontaminierter Lebensmittel verbreitet wurde. Gleichwohl kann das Virus den Verpackungen und anderen Oberflächen anhaften. In Studien wird derzeit noch geprüft, wie lange und auf welchen Verpackungen das SARS-CoV-2-Virus nachweisbar ist.
Für Hofläden und den Lebensmitteleinzelhandel gilt, dass die Hygienemaßnahmen, die gegen saisonale Grippe empfohlen werden, konsequent angewendet werden sollen. Wo es möglich ist, sollte zum Beispiel der Abstand zum Kunden von mindestens 1,5 Metern eingehalten werden.
Außerdem sollte jeder eines berücksichtigen: Wer krank ist, soll sich nicht heldenhaft an den Arbeitsplatz schleppen, sondern zu Hause bleiben und sich auskurieren. Und zwar solange, bis die Gesundheit wieder voll hergestellt ist und keine Möglichkeit mehr besteht, andere anzustecken.
Coronavirus: Gesundheitsämter sind gefragt
Die SVLFG antwortet auf Anfrage von agrarheute, dass Fragen wie die der Milchabholung über die Gesundheitsämter zu klären seien. Auf ihrer Website veröffentlicht die Sozialversicherung jedoch auch Tipps, wie Landwirte sich vor einer Corona-Infektion schützen sollten und wie der Verlauf bei Infektionsverdacht sowie die Meldekette funktionieren.
Zudem stellt die SVLFG eine Betriebsanweisung mit Schutzmaßnahmen und Verhaltensregeln im Corona-Fall als Download zur Verfügung:
Coronavirus ist keine Gefahr für Nutztiere
Das Friedrich-Loeffler-Institut (FLI) informiert über die Rolle von Haus- und Nutztieren bei SARS-CoV-2 beziehungsweise Covid-19. Demnach gäbe es keine Hinweise, dass sich Schweine, Hühner oder Rinder mit dem Coronavirus infizieren können. Deshalb sei auch eine Untersuchung von Schlachttieren auf das Virus zum jetzigen Zeitpunkt nicht sinnvoll.
Bei Schweinen gäbe es mit der epizootischen Virusdiarrhoe (englisch: porcine epidemic diarrhea; PED) zwar eine durch ein Coronavirus ausgelöste Erkrankung. Dieser Erreger stelle aber für den Menschen keine Gefahr dar und sei laut FLI klar von SARS-CoV-2 zu unterscheiden.
Noch könne man zudem nicht sagen, ob Nutztiere das Coronavirus weiterverbreiten können. Dazu würden aber Studien laufen.
Nach wie vor gäbe es aber keine wissenschaftlich belegbaren Hinweise darauf, dass Hunde oder Katzen das Coronavirus auf Menschen übertragen können oder umgekehrt.
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