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Politik EU

Deckelung der Direktzahlungen soll bei 150.000 Euro beginnen

am Dienstag, 16.08.2011 - 11:25 (Jetzt kommentieren)

Brüssel - Die Direktbeihilfen der Europäischen Union für Großbetriebe sollen oberhalb einer Basisprämie von 150.000 Euro stufenweise verringert werden.

Das geht aus einem unveröffentlichten Entwurf der Brüsseler Generaldirektion Landwirtschaft zur Zukunft der Agrarpolitik hervor, der offenbar den Stand der Pläne Ende Mai widerspiegelt. Danach würden die zusätzlichen Zahlungen in Schritten von jeweils 50.000 Euro um zunächst 20 Prozent, dann 40 Prozent und danach 70 Prozent gekürzt werden. Eine absolute Kappung will die Behörde ab einem Anspruch von 300.000 Euro vornehmen. Die im Vorjahr gezahlten Löhne und Gehälter sollen dabei zur Berücksichtigung von Beschäftigungseffekten verrechnet werden - unter Einbezug von Steuern und Sozialleistungen.
 
Die EU-Mitgliedstaaten müssen nach dem Willen der Kommission gezielt sicherstellen, dass Betriebe, die augenscheinlich Tricks wie Teilung oder Übertragung an Angehörige anwenden, von der Beihilfe insgesamt ausgeschlossen werden. "Es ist klar, dass größere Zahlungsempfänger nicht die gleiche Unterstützung je Einheit benötigen, um wirksam eine objektive Einkommensstützung zu erreichen", heißt es in den Erwägungsgründen. Daneben verfügten Großbetriebe über Anpassungspotential; das erleichtere es ihnen, mit geringeren Einheitssätzen zurechtzukommen. Die Kappung sei deshalb fair.

Greening bleibt verpflichtend

Bekanntlich soll die Sockelpramie, die der Deckelung unterliegt und wie bisher an einen Auflagenkatalog gebunden ist, lediglich einen Teil der Gesamtmittel fur Direktzahlungen ausmachen. Daneben soll es Beihilfen geben, die nicht der Kappung unterliegen und als Vergutung fur Ökologisierungsleistungen gewahrt werden, die uber Cross Compliance hinausgehen. Dafur sollen die Mitgliedstaaten jeweils 30 Prozent ihrer nationalen Obergrenzen abstellen. Dieses "Greening" bleibt verpflichtend, wobei sich die Kommission auf drei Maßnahmen beschränkt: Unter anderem sollen Landwirte, die uber mehr als drei Hektar Nutzfläche verfügen, wenigstens drei verschiedene Kulturen anbauen. Der Anteil einer einzelnen Frucht muss dabei in einem Fenster von mindestens fünf Prozent bis maximal 70 Prozent liegen. Ferner soll für bestehendes Dauergrünland ein Umbruchverbot gelten. Daruber hinaus wird von der Kommission die Stilllegung zu Umweltschutzwecken weiter verfolgt: Sie spricht jetzt von "ökologischen Schwerpunktflächen", die wenigstens fünf Prozent der Nutzfläche ohne Dauergrünland umfassen sollen. Ein Problem bleibt offenbar weiterhin die Definition des "aktiven Landwirts": Auch wenn daran festgehalten wird, dass nur ein solcher von Direktzahlungen profitieren darf, sagt die Kommission noch nicht, was damit im Einzelnen gemeint ist.

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