Wegen der Nichteinhaltung von EU-Vorschriften über die Agrarausgaben oder unzureichender Kontrollverfahren fließen die Gelder wieder in den Gemeinschaftshaushalt zurück.
EU-Landwirtschaftskommissarin Mariann Fischer Boel sagte zu dieser Entscheidung: "Die Kommission übt weiter Druck aus, um sicherzustellen, dass die Art und Weise, wie die Gelder verwendet werden, optimal kontrolliert wird. Das System funktioniert besser denn je, und wir werden uns auch weiter um ständige Verbesserungen bemühen."
Die Mitgliedstaaten sind für die Auszahlung und Prüfung der Ausgaben im Rahmen der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) zuständig, während sich die Kommission vergewissern muss, dass die Mitgliedstaaten die Mittel vorschriftsmäßig verwendet haben.
Neben Deutschland ergehen auch Rückforderungen an folgende Länder:
- Österreich
- Belgien
- die Tschechische Republik
- Spanien
- Finnland
- Frankreich
- Großbritannien
- Griechenland
- Ungarn
- Irland
- Italien
- Litauen
- Malta
- die Niederlande
- Polen
- Portugal
- Slowenien.
Die größten Einzelberichtigungen betreffen Frankreich und Spanien. Für die Haushaltsjahre 2007 und 2006 werden Frankreich 48,1 und 22,9 Millionen Euro wegen Mängeln bei den Vor-Ort-Kontrollen und fehlerhafter Anwendung von Sanktionen im Bereich der Cross-Compliance angelastet. 31,7 Millionen Euro werden von Spanien wegen Mängeln bei Schlüssel- und Zusatzkontrollen und fehlerhafter Anwendung von Sanktionen im Sektor Olivenölerzeugung zurückgefordert.
Die Wiedereinziehungen für Deutschland:
- Cross-Compliance: Nichteinhaltung von Artikel 47 der Verordnung (EG) Nr. 796/2004. 0,08 Millionen Euro
- Ländliche Entwicklung: Kein Abgleich mit der zentralen Tierdatenbank bei Anträgen für Agrarumweltmaßnahmen, deren Förderfähigkeit an eine begrenzte Viehbesatzdichte gebunden ist. 0,77 Millionen Euro
- Finanzaudit: Nichteinhaltung von Zahlungsfristen. 0,06 Millionen Euro
- Finanzaudit: Überschreitung der finanziellen Obergrenzen. 1,29 Millionen Euro
- Unregelmäßigkeiten: Rückerstattung wegen irrtümlicher Berichtigung nach der 50/50-Regel. -0,10 Millionen Euro
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