Am Donnerstag gegen 11:30 Uhr wurde eine Polizeistreife bei Dannstadt-Schauernheim in Rheinland-Pfalz auf einen Sattelzug mit rumänischem Kennzeichen aufmerksam. Dieser war offensichtlich zu breit und fuhr in leichter Schieflage vor ihnen her, berichtet die Polizeidirektion Neustadt/Weinstraße.
Geladen hatte der Transporter Traktoren sowie Düngerstreuer. Was folgte, war eine ganze Reihe von Verstößen.
Überbreite bei Landmaschinentransport
Nachdem sie den überbreiten und schiefen Zug auf eine Raststätte geleitet hatten, staunten sie nicht schlecht, erklärt die Streife des Schwerverkehrskontrolltrupps weiter. Denn als sie die Plane der Ladefläche öffnen ließen, sahen sie, weshalb sich die Überbreite ergab.
Gemäß den rechtlichen Vorschriften der StVZO dürfen Fahrzeuge maximal 255 cm breit sein. Bei dem Auflieger aber wurde laut Beamten eine Breite von 279 cm gemessen.
Traktoren und Düngerstreuer geladen
Dies resultierte daraus, dass auf der Ladefläche zwei Traktoren sowie zwei Düngerstreuer standen, die nicht ordnungsgemäß gesichert waren. Die luftleeren Reifen der Traktoren drückten die Plane und die Spriegel des Aufliegers nach außen, wodurch die Überbreite von ganzen 24 Zentimetern entstand.
Die Düngerstreuer waren auf Brennholzscheiten derart dilettantisch gesichert, dass sich der ganze Aufbau des Aufliegers nach rechts geneigt hatte.
Verstöße gegen Lenk- und Ruhezeiten
Zudem hätten die kontrollierenden Beamten noch Verstöße gegen die Lenk- und Ruhezeiten bei der Auswertung der Fahrerkarte beziehungsweise des digitalen Kontrollgerätes festgestellt.
Dem Fahrer wurde die Weiterfahrt untersagt und ein Bußgeld in Höhe von 115 Euro einbehalten.
Landtechnik-Verlader muss Strafe zahlen
Auf den Verlader der landwirtschaftlichen Geräte kommt ebenfalls ein hohes Bußgeld zu. Gegen den Halter des Sattelzuges wird ein sogenanntes Verfallsverfahren eingeleitet, um den Gewinn in Höhe von mindestens 3.000 Euro aus diesem nicht zulässigen Transport abzuschöpfen.
Autobahn benutzt und keine Maut bezahlt
Der Fahrer habe es laut Angaben der Beamten gelassen gesehen, als sie den Auflieger absatteln ließen und diesen gegen das Wegfahren sperrten.
Der Grund: Er sei bereits wenige Stunden vor dieser Kontrolle mit dem Bundesamt für Güterverkehr (BAG) in Konflikt geraten, da er die Autobahn benutzte und dafür keine Maut bezahlt hatte. Das BAG kassierte dafür bereits 148 Euro.
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