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Umwelt

'Dipel ES' auch 2014 gegen Raupen

am Freitag, 21.02.2014 - 15:22 (Jetzt kommentieren)

Berlin - 'Dipel ES' ist auch 2014 zur Bekämpfung des Eichenprozessionsspinners erlaubt. Darauf weist die Bundesregierung nach einer Kleinen Anfrage der Linken hin.

Die Bundesregierung weist darauf hin, dass für die Bekämpfung des Eichenprozessionsspinners auch in diesem Jahr das Mittel "Dipel ES" eingesetzt werden kann. Dies geht aus ihrer Antwort vom 12. Februar auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke hervor.
 
Die Linksfraktion verlangt unter anderem Auskunft darüber, ob die Möglichkeiten zur Bekämpfung von 2013 auch für dieses Jahr gelten. Außerdem interessiert die Fraktion, welche neuen Erkenntnisse die Bundesregierung zur Ausbreitung des Schädlings hat, wie die Bedrohungslage für die menschliche Gesundheit durch die Raupen des Eichenprozessionsspinners in diesem Jahr einzuschätzen ist und, ob die Bundesregierung eine mit den betroffenen Bundesländern abgestimmte Bekämpfungsstrategie vorlegen wird.

Zulassung für 'Dipel ES' ist gültig bis zum 30. April 2016

Wie die Bunderegierung schreibt, hat das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) am 16. Dezember 2013 die Anwendung des zugelassenen Pflanzenschutzmittels "Dipel ES" gemäß § 18 Absatz 3 Nummer 2 des Pflanzenschutzgesetzes für die Anwendung mit Luftfahrzeugen genehmigt.
 
 
Die vorläufige Zulassung für das Biozidprodukt "Dipel ES" ist gültig bis zum 30. April 2016, so dass das Mittel zur Bekämpfung des Eichenprozessionsspinners aus gesundheitlichen Gründen auch im Jahr 2014 zur Verfügung steht, hält die Bundesregierung in ihrer Antwort fest. Wie sie mitteilt, wird das Produkt zukünftig auch unter dem Handelsnamen "Foray ES" vermarktet. 

35 Fälle gemeldet

Eine Einschätzung der tatsächlichen Bedrohungslage für die menschliche Gesundheit im Jahr 2014 könne die Bundesregierung zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht vornehmen. Nach den ihr derzeit vorliegenden Statistiken der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) sind im Jahr 2013 für Deutschland insgesamt 35 Unfälle durch Kontakt zu Raupen, Haaren oder Nestern des Eichenprozessionsspinners gemeldet worden.
 
Beim Thema "länderübergreifende Bekämpfungsmaßnahmen" sagte die Bundesregierun, dafür sei sie nicht zuständig. "Die Entscheidung über die Notwendigkeit der Bekämpfung von Schädlingen wie des Eichenprozessionsspinners liegt bei den für die Gefahrenabwehr zuständigen Behörden vor Ort", heißt es in der Antwort des Bundesregierung. Sie werde jedoch für den Forstbereich anregen, eine sektorspezifische Leitlinie zum integrierten Pflanzenschutz im Forst zu erarbeiten, die auch den Eichenprozessionsspinner betrifft.

Sachsen, Sachsen-Anhalt, Berlin und Brandenburg betroffen

Nach neusten Erkenntnissen der Bundesregierung breitet sich der Schädling intensiver in Sachsen-Anhalt, Berlin und Brandenburg aus. Auch in Sachsen, speziell im Raum Dresden (nördlicher Stadtrand,Dresdner Heide), sind erste Raupengespinste an Eichen aufgetreten.
 
Der Nachweis zum Vorkommen des Schädlings konnte mittels Pheromonfallen auch in Thüringen belegt werden. Informationen über Fraßschäden oder vorhandene Raupennester liegen der Bundesregierung bisher nicht vor.

Im Blick: Eichenprozessionsspinner

Der Eichenprozessionsspinner ist eine Schmetterlingsart, die sich seit Anfang der 1990er Jahre in Deutschland vermehrt und massenhaft ausbreitet. Die Raupen des Schmetterlings befallen Eichenbäume und verursachen Fraßschäden an den Blättern. Das Nesselgift Thaumetopoein, das in den Härchen der Raupen ist, kann beim Menschen zu allergischen Reaktionen führen.
 
Die Bekämpfung der Raupen des Eichenprozessionsspinners ist sowohl durch die mechanische Beseitigung der Raupen und der Nester als auch durch Behandlungsmaßnahmen mit unterschiedlichen zugelassenen Mitteln möglich. Der Einsatz von Insektiziden oder Bioziden zur Bekämpfung muss nach Aussage der Bundesregierung unter Berücksichtigung der konkreten Situation vor Ort sehr sorgfältig abgewogen werden.   
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