Grund dafür war, dass das zur Verfügung stehende Budget 1,47 Milliarden Euro unter dem Haushaltsbedarf liegt. Von der Finanzdisziplin ausgenommen sind die ersten 2.000 Euro Direktzahlungen aller landwirtschaftlichen Betriebe. Ein entsprechendes Änderungsschreiben zum Haushaltsentwurf 2014 wird Mitte Oktober erwartet.
Installiert wurde der Mechanismus der Finanzdisziplin erstmals im Zuge der GAP-Reform im Jahr 2003, mit dem Ziel, eine Überschreitung der im Mehrjährigen Finanzrahmen 2007 bis 2013 festgelegten Haushaltsobergrenzen durch Direktzahlungen oder unerwartete Markt-Ausgaben zu verhindern. Ausgelöst wurde das Instrument in diesem Zeitraum allerdings nicht.
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