Mit diesem Ansatz macht sich die Kommission prinzipiell den im Bundeslandwirtschaftsministerium favorisierten Ansatz zum Ausgleich der Direktzahlungen zueigen.
Die alleinige Anwendung "objektiver Kriterien" wie der Kaufkraftparität, würde nach Ansicht der Experten zu massiven Umverteilungen in der Größenordnung von 4,5 Milliarden Euro führen. Die Chancen, dies politisch durchzusetzen, werden als gering bewertet.
Wahrscheinlicher scheint ein kombinierter Ansatz aus Pauschalumschichtung und objektiven Kriterien, der zur Neuverteilung von 1,4 Milliarden Euro führen würde. Dabei sollen die Direktbeihilfen auf wenigstens 85 Prozent des EU-Durchschnitts gebracht werden, wobei die Kaufkraftparität und andere Indikatoren dazu dienen sollen zu berechnen, welche Mitgliedstaaten in welchem Umfang zur Kasse gebeten werden.
Genannt, aber anscheinend nicht ernsthaft verfolgt wird eine "Tunnellösung", die dafür sorgen würde, dass die nationalen Hektarbeihilfen nach oben maximal 120 Prozent des EU-Durchschnitts betragen könnten.
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