Von 2015 bis 2019 sollen 4,5 Prozent der jährlichen nationalen Obergrenze für die Direktzahlungen als zusätzliche Mittel für die Förderung der ländlichen Entwicklung (ELER) bereitgestellt werden. Das jährliche Mittelvolumen dieser Umschichtung beträgt knapp 229 Millionen Euro. Insgesamt stehen den Ländern so 1,1 Milliarden Euro zusätzlich für Maßnahmen für eine nachhaltige Landwirtschaft zur Verfügung.
Die Bundesländer wollen diese Mittel landwirtschaftsnah verwenden, unter anderem für
- Grünlandstandorte,
- Raufutterfresser,
- flächenbezogene Agrarumwelt- und Klimaschutzmaßnahmen,
- eine besonders tiergerechte Haltung und
- das Tierwohl.
Die Mittel werden außerdem eingesetzt für eine Stärkung des ökologischen Landbaus und die Ausgleichszulage in von der Natur benachteiligten Gebieten.
Der Prozentsatz der Umschichtung wird 2016/2017 allerdings ergebnisoffen überprüft werden.
Bis 2019 bundesweit einheitliche Prämien je Hektar
Die noch bestehenden regionalen Unterschiede beim Wert der Direktzahlungen werden bis 2019 abgebaut. Im Rahmen der neuen Basisprämienregelung soll in drei Schritten von 2017 bis 2019 eine Angleichung zu einem bundesweit einheitlichen Wert je Hektar erfolgen. Alle anderen ab 2015 neu eingeführten Direktzahlungen sollen von Anfang an in bundeseinheitlicher Höhe gewährt werden.
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