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Direktzahlungen: Union und SPD ringen um Kompromiss

am Montag, 12.05.2014 - 15:05 (Jetzt kommentieren)

Berlin - Noch kein Einvernehmen haben führende Agrarpolitiker von Union und SPD zum Direktzahlungen-Durchführungsgesetz erzielt. Ziel ist es, das Gesetz noch im Mai zu beschließen.

Zwar habe man sich in einigen wesentlichen Punkten angenähert, eine Einigung stehe jedoch noch aus, hieß nach einem Treffen von maßgeblichen Bundes- und Landespolitikern beider Seiten vergangene Woche in Berlin. In dieser Woche sollen die Verhandlungen fortgeführt werden. Ziel ist es weiterhin, das Gesetz noch im Mai zu beschließen. Andernfalls müsste der Bundesrat einer Fristverkürzung zustimmen, um das Gesetzgebungsverfahren noch vor der parlamentarischen Sommerpause abzuschließen. Dies wiederum ist die Voraussetzung, um die nationalen Regelungen zur Umsetzung der Reform der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) wie gefordert bis August der EU-Kommission zu melden.
 
Der agrarpolitische Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion, Dr. Wilhelm Priesmeier, äußerte sich optimistisch. "Ich gehe davon aus, dass wir einen Kompromiss erzielen werden", sagte der SPD-Politiker. Das bedeute aber auch, dass beide Seiten Zugeständnisse machen müssten. Ohne spürbare Nachbesserungen am Entwurf werde es keine Einigung geben, unterstrich Priesmeier.
 
Als "erste positive Verhandlungsrunde" wertete Unionsagrarsprecher Franz-Josef Holzenkamp die Zusammenkunft. Wichtig aus Sicht von CDU und CSU seien insbesondere Änderungen an der Gebietskulisse beim vorgesehenen Umbruchverbot für Dauergrünland sowie ein praktikables Greening auf ökologischen Vorrangflächen. Ziel sei es, ein Gesamtpaket zu schnüren und den unterschiedlichen Anliegen so gut es geht Rechnung zu tragen. Holzenkamp betonte den Verständigungswillen seiner Fraktion. Eine Einigung um jeden Preis werde es mit der Union aber nicht geben.
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Bogen nicht überspannen

Man dürfe den Bogen nicht überspannen, hieß es zuvor in Kreisen der CDU/CSU. Dort wird insbesondere die harte Haltung der Umweltpolitiker in der SPD als Problem angesehen. In den Reihen der Unionsagrarier wird daher offen von der Möglichkeit gesprochen, das Gesetz notfalls ganz scheitern zu lassen. Anstatt einer Nutzung nationaler Spielräume bei der Umsetzung der GAP-Reform würde in dem Fall das EU-Recht unmittelbar gelten. Die Folge wäre beispielsweise ein Verzicht auf die jährliche 4,5-prozentige Umschichtung von der Ersten in die Zweite Säule, eine Degression und Kappung der Direktzahlungen für große Betriebe anstatt einer Besserstellung der ersten Hektare sowie die unmittelbare Einführung einer bundeseinheitlichen Basisprämie ohne die jetzt vorgesehene Übergangsphase bis 2019.
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Keinen Hehl machen einige Unionsabgeordnete, dass diese Änderungen aus ihrer Sicht "keine Katastrophe" wäre, zumal ein solches Vorgehen nach den vorliegenden Informationen rechtlich machbar sei. Gleichzeitig wird jedoch eingeräumt, dass dieser Weg "politisch schwierig" wäre. Bekanntlich hatten sich die Länderagrarministerin bei einer Sonderkonferenz im November letzten Jahres einstimmig auf Regelungen zur nationalen Umsetzung der GAP verständigt. Offen geblieben waren allerdings wesentliche Details beim Greening, für die zu diesem Zeitpunkt noch keine EU-Vorgaben bestanden.

Differenzierte Lösungen

Näher gekommen sind sich Union und SPD bei ihrem Treffen offenbar in der Frage des Grünlandschutzes. Ein Umbruchverbot für Dauergrünland soll nicht wie im Regierungsentwurf vorgesehen für Natura-2000-Gebiete insgesamt gelten, sondern möglicherweise lediglich für Flora-Fauna-Habitat-Gebiete (FFH-Gebiete). Ob der Schutz von Dauergrünland künftig per Verordnungsermächtigung auf andere sensible Gebiete wie Moor- und Anmoorflächen, Überschwemmungsgebiete und erosionsgefährdete Flächen ausgedehnt werden kann, ist dem Vernehmen nach noch ebenso offen wie Details für die Handhabung des vorgesehenen Umwandlungsverbots.
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Im Hinblick auf die strittige Frage der Anwendung von Düngung und Pflanzenschutz auf Vorrangflächen zeichnet sich anscheinend eine differenzierte Lösung ab. Der Anbau von bestimmten Zwischenfrüchten könnte auf Vorrangflächen zugelassen werden, ebenso der Einsatz von Wirtschaftsdünger für diese Zwischenfrüchte. Für Leguminosen auf Vorrangflächen soll unter Auflagen chemischer Pflanzenschutz zulässig sein. Es gebe insgesamt noch offene Fragen, verlautete aus Koalitionskreisen.

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