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Politik EU

Direktzahlungen: Zu viele Streuverluste

am Donnerstag, 30.06.2011 - 07:59 (Jetzt kommentieren)

Brüssel - Direktzahlungen bekommen in der EU nicht nur Landwirte. Zu viel Geld gerate in die Hände von unerwünschten Empfängern, bemängelt der Europäische Rechnungshof in Luxemburg.

Wenn das Militär eines EU-Mitgliedstaats Schafe auf seinem Truppenübungsplatz hüte, würden auch solche Zahlungen gewährt, nannte der Rechnungshof ein negatives Beispiel. Flugplätze, Gemeinden oder Sportvereine profitierten von der GAP, ohne dass dies beabsichtigt sei, kritisiert der Hof in seinem gestern in Brüssel vorgestellten Sonderbericht zur Betriebsprämienregelung.

Zahlungen auf aktive Landwirte beschränken

In der kommenden Agrarreform müssten deshalb Zahlungen auf die aktiven Landwirte beschränkt werden, unterstreicht der Rechnungshof. Er gibt aber zu, dass eine Abgrenzung der aktiven Landwirte von den passiven Empfängern schwierig sei.
 
Weiterhin sollen die Direktzahlungen ausgeglichener verteilt werden, um den Einkommenszielen der GAP besser zu genügen. 2009 hätten 84 Prozent der Empfänger lediglich 25 Prozent der Zahlungen erhalten, argumentiert er und spricht sich deshalb für eine Obergrenze für einzelne Betriebe aus.
 
Die Direktzahlungen könnten auch zu höheren Land- und Pachtpreisen führen, was die Landwirtschaft belasten würde.

Entkoppelte Zahlungen: Landwirte produzieren für den Markt

Trotz der Kritik haben die entkoppelten Zahlungen nach Ansicht der Prüfer auch ihr Gutes. Die Landwirte produzierten jetzt für den Markt und nicht mehr, um möglichst hohe Förderungen zu bekommen, heißt es in dem Sonderbericht. Insgesamt stellt der Rechnungshof fest, dass die Betriebsprämienregelung zur Erreichung der beiden Hauptziele der GAP - Einkommensstützung und Erhalt der landwirtschaftlichen Flächen in gutem landwirtschaftlichen und ökologischen Zustand - beigetragen hat.
 
Derzeit werden in der EU 20 verschiedene Varianten der Betriebsprämienregelung angewandt. Im Rahmen der Hauptvariante (historisches Modell), wird die Prämie auf Grundlage der Beihilfezahlungen berechnet, welche die Betriebsinhaber in den Jahren 2000 bis 2002 bezogen haben. Im Zuge der GAP-Reform soll aber laut Kommissionsplänen von diesem Modell abgegangen werden.

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