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Direktzahlungssystem passiert auch den Bundesrat

am Freitag, 13.06.2014 - 14:39 (Jetzt kommentieren)

Berlin - Das Gesetz zur Durchführung der Direktzahlungen für landwirtschaftliche Betriebe hat am Freitag den Bundesrat passiert. Die nun in Kraft tretenden Regeln werden ab dem Förderjahr 2015 wirksam.

Damit werden zentrale Punkte der 2013 beschlossenen Reform der Gemeinsamen Europäischen Agrarpolitik (GAP) umgesetzt und die Grundlage für ein neues System für die landwirtschaftlichen EU-Direktzahlungen geschaffen. "Das Gesetz ist ein Erfolg für Agrar- und Umweltinteressen. Mit dem neuen Direktzahlungssystem eröffnen wir unserer bäuerlichen Landwirtschaft Zukunftsperspektiven und sorgen gleichzeitig für eine nachhaltige Bewirtschaftung auf unseren Flächen mit deutlich mehr Umweltleistungen", sagte Bundeslandwirtschaftsminister Christian Schmidt am Freitag.
 
Mit dem neuen Gesetz werde das System der Direktzahlungen laut einer Meldung des Bundeslandwirtschaftsminsiteriums zielgenau auf aktuelle gesellschaftliche Anforderungen und künftige Herausforderungen ausgerichtet. "Künftig werden wir vor allem kleine und mittlere Betriebe besonders fördern. Außerdem legen wir mit dem Gesetz den Grundstein für mehr Nachhaltigkeit in der deutschen Landwirtschaft", sagte Schmidt.
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Rat und Europäisches Parlament hatten im Dezember 2013 die Basisrechtsakte der Reform verabschiedet. Mit dem Gesetz werden wichtige Entscheidungen zur nationalen Umsetzung in Deutschland ab dem Jahr 2015 getroffen. Grundlage dafür ist der einstimmige Beschluss der Agrarministerkonferenz vom 4. November 2013. 

Umschichtung von 229 Millionen Euro pro Jahr

Die Eckpunkte des Gesetzes im Überblick: Für die Jahre 2015 bis 2019 werden 4,5 Prozent der jährlichen nationalen Obergrenze für die Direktzahlungen als zusätzliche Mittel für die Förderung der ländlichen Entwicklung (ELER) bereitgestellt. Das jährliche Mittelvolumen dieser Umschichtung beträgt knapp 229 Millionen Euro. Insgesamt stehen den Ländern so 1,1 Milliarden Euro zusätzlich für Maßnahmen für eine nachhaltige Landwirtschaft zur Verfügung. Die Bundesländer wollen diese Mittel laut BMEL landwirtschaftsnah verwenden, unter anderem für Grünlandstandorte, Raufutterfresser, flächenbezogene Agrarumwelt- und Klimaschutzmaßnahmen, eine besonders tiergerechte Haltung und das Tierwohl.
 
Die Mittel werden außerdem eingesetzt für eine Stärkung des ökologischen Landbaus und die Ausgleichszulage in von der Natur benachteiligten Gebieten. Durch diese Umschichtung werde die Kürzung der ELER-Mittel um fast neun Prozent - die aufgrund der allgemeinen Mitteleinsparungen auf EU-Ebene beschlossen wurde - nicht nur ausgeglichen, sondern sogar überkompensiert.

Förderung der ersten Hektare

In der kommenden Förderperiode stehen für Maßnahmen der ländliche Entwicklung vier Prozent mehr Fördermittel zur Verfügung als bisher. Damit werden die Fördermöglichkeiten in diesem Bereich substantiell verbessert. Die Begrenzung der Umschichtung auf 4,5 Prozent berücksichtigt, dass die Landwirte im Rahmen des neuen Direktzahlungssystems weiterhin eine angemessene Einkommensstützung erhalten sollen. Der Prozentsatz der Umschichtung werde 2016/17 allerdings ergebnisoffen überprüft werden. Die noch bestehenden regionalen Unterschiede bei den Direktzahlungen werden bis 2019 abgebaut. Im Rahmen der neuen Basisprämienregelung erfolgt in drei Schritten von 2017 bis 2019 eine Angleichung zu einem bundesweit einheitlichen Wert je Hektar. Alle anderen neu eingeführten Direktzahlungen werden von Anfang an in bundeseinheitlicher Höhe gewährt werden.
 
Die im EU-Recht vorgesehene Kürzung oder Kappung der Zahlungen für sehr große Betriebe kommt in Deutschland nicht zur Anwendung. Stattdessen wird die in Deutschland bereits für dieses Jahr eingeführte Umverteilungsprämie für die ersten Hektare fortgeführt. Im Rahmen des neuen Direktzahlungssystems werden damit kleinere und mittlere Betriebe gestärkt. Sie erhalten einen Zuschlag von etwa 50 Euro für die ersten 30 Hektar und von etwa 30 Euro für die nächsten 16 Hektar

Förderung von Junglandwirten

Auch zur besonderen Förderung der Junglandwirte gibt es eine zusätzliche Prämie. Das Gesetz legt dazu ein Modell fest, das einen Zusatzbetrag von etwa 44 Euro ermöglicht. Dabei wird die EU-rechtlich vorgesehene Förderobergrenze von 90 Hektar ausgeschöpft.
 
Außerdem wird zur Begrenzung des Verwaltungsaufwandes eine Regelung für Kleinlandwirte mit einem maximalen Förderbetrag von 1250 Euro je Betriebsinhaber eingeführt. Bestimmte eher technische Vorschriften zur Umsetzung der Agrarreform werden in einer Direktzahlungen-Durchführungsverordnung geregelt, die im Sommer vorgelegt werden soll.   

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